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Hauskauf mit PV Anlage: was ist dabei zu beachten?

Im Zuge eines geplanten Hauskaufes wird eine vorhandene PV Anlage mit rd. 10 kwp mit erworben. Die Einspeisevergütung beträgt 0,244 Cent per KW. Welcher Preis ist für die Anlage angemessen, welcher Erträge lassen sich erwirtschaften? Was ist grundsätzlich zu beachten.

Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße.

Herr H. bei Gronau, 29.06.2019

Photovoltaik

Eine neue Anlage würde heute ca. 12.000,-€ netto kosten, die Bestandsanlage war aber bedeutend teurer!
Also stellt man auf den noch zu erwartenden Ertrag ab!
Wenn die Anlage aus dem Jahr 2011 ist, erhält sie die 24 Cent noch bis Ende 2032. Bei einem angenommenen Jahresertrag von ca. 9000 KWh x 0,24€ sind das jährlich 2160,-€.
Multipliziert mit 12 Jahren Restlaufzeit nach EEG ergibt das einen Betrag von 25.920,-€.
Danach ließe sich die Anlage auf Eigenverbrauch umstellen, wenn sie das nicht schon bereits ist und man hätte noch einen Zusatznutzen.
Eine PV-Anlage ist nicht fester Bestandteil eines Gebäudes und muß somit separat erworben werden. Damit fällt auch keine Grunderwerbssteuer an!

11 Hilfreiche Antwort

Die Einspeisevergütung wird nach Installation für 20 Jahre für den bei der Installation gültigen Satz gezahlt. Um zu prüfen wie die Photovoltaikanlage bepreist werden kann, ist es wichtig zu wissen wie lange die Vergütung noch gezahlt wird - und wieviel Strom tatsächlich aktuell erwirtschaftet wird. Diese Daten hat der Betreiber der Anlage auf jeden Fall, da die Vergütungen auch in der Steuererklärung abgegeben werden müssen. Zusätzlich können Sie zu Ermittlung des Zeitwertes der Anlage bei dem aktuellen Betreiber einmal nachfragen welche Abschreibungsart (in der Regel linear) gewählt hat und über wieviele Jahre die Anlage aktuell abgeschrieben wird.

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