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Fragen zum Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung

Ich will mir eine Neubau Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen. Der Bau des Gebäudes soll in ein paar Monaten beginnen und Ende nächsten Jahres fertig gestellt werden.

Folgende Fragen habe ich zum Wohnungskauf

1) In der Beschreibung der Wohnung steht, dass es sich um ein Gebäude der Energieeffizienzklasse A+ handelt. Sonst habe ich keine Angaben über die energetischen Eigenschaften. Ich habe den Bauträger bereits um die Angaben wie den Endenergiebedarf und Primärendenergiebedarf gebeten. Welche Informationen sind noch wichtig?

2) Da ich bei der Suche der Eigentumswohnung oft auch auf Wohnungen stoße, die nach dem Energiestandard KfW 55 gebaut werden, habe ich folgende Frage dazu. Welchen Unterschied gibt es wenn das Gebäude nach den Energieanforderungen der KfW 55 oder nach EnEV 2014/2016 gebaut wird. Bei welchem sind die technischen Anforderungen höher?

3) Die Baubeschreibung hat er mir schon zugesendet. In der Baubeschreibung fehlen Angaben wie Schallschutz, Wohnungsbelüftung oder genaue Anzahl der Sanitärobjekte, usw. Sie erscheint mir unvollständig. Wenn es später zur Vertragsunterzeichnung zum Notar geht, bekommt man dann eine vollständigere BB oder ist diese mir zugesandte Version schon die endgültige.

4) Was sind die wichtigsten Eigenschaften oder welche Ausstattung sollte eine Neubau Wohnung haben? Auf was sollte ich am meisten achten?

Frau K. bei Neunkirchen, 31.01.2019

Gasheizung Dämmung Energieberater Architekt

zu 1): In Ergänzung der unteren Antwort vielleicht noch folgendender Hinweis: Sofern das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist, handelt es sich um einen Planungswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Wert auch in der Realität eingehalten wird. Dementsprechend ist für den Käufer einer solchen Immobilie entscheidend, wie die Qualitätssicherung - sprich: das Erreichen des Ziels - sichergestellt wird. Wenn das Gebäude schon fertig ist, dann sollte die Dokumentation der Qualitätssicherung in Form eines Soll-Ist-Vergleiches vorgelegt werden. Z. B.: Im Konzept vorgesehen sind 20 cm Wärmedämmung der WLG 035, eingebaut sind xx cm der WLG yy... usw.
zu 3) und 4) was in einer qualifizierten Baubeschreibung enthalten sein sollte, steht hier:https://www.bsb-ev.de/fileadmin/user_upload/Bauherren-Schutzbund/Downloads/Mindestanforderungen_Baubeschreibung.pdf - das ist zwar für 1- und 2-Familienhäuser, kann aber entsprechend auf Eigentumswohnungen übertragen werden. Ansonsten können Sie gerne auch meinen Blogbeitrag zum Kauf von Häusern/Wohnungen vom Bauträger lesen: https://blog.schneeweiss-architekten.de/2015/11/06/baubeschreibung-mangelhaft/

26 Hilfreiche Antwort

Frage 1: die Primärenergieklassen werden zwischenzeitlich auch bei Gebäuden in Klassen ähnlich den von Elektrogeräten oder Autos eingeteilt.
die Energieklasse A+ bedeutet, unter 30kWh/am², was ein sehr guter Wert darstellt. Zum Vergleich: Ein passivhaus darf maximal 15 kWh/am².
verbrauchen.

Frage 2: KfW55 bedeutet, dass das Haus maximal 55% der Energie verbraucht, wie nach EnEV 2009 mindestens gefordert. KfW55 bedeutet somit im Vergleich zu EnEV2014/2016 sind nur noch ca. 30% besser, da die Anforderungen von EnEV2014 ca. 25% erhöht wurden.

Frage 3: Schallschutz: wenn nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Anforderungen.
Wohnungslüftung: Der Haushersteller muß ein Lüftungskonzept vorweisen. Manche "mogeln" sich durch sagen, der Eigentümer/Bewohner kann ja regelmäßig lüften. Dies reicht heute nicht mehr als "Lüftungskonzept". Fragen Sie dediziert nach dem Lüftungskonzept. Bei der angebotenen Energieklasse A+ müsste eigentlich eine kontrollierte Lüftung (zentral oder dezentral, wahrscheinlich dezentral bei ETW) mit Wärmerückgewinnung vorhanden sein. Fragen sie nach dem verwendeten System, damit Sie auch die späteren Verbrauchskosten bzw. Wartungskosten abschätzen können. eigentlich sollte der Bauträger auch Gegenstände wie Sanitärobjekte in der BB beschreiben, da er sonst nach neuem Baurecht Gefahr läuft, das er auf seine Kosten höherwertige Teile einbauen muß, wenn Sie nicht zufrieden sind (Neues Baurecht seit 2018).

Frage 4: Das ist eine sehr subjektive Frage. Der eine ist mit einfachem Laminat zufrieden, der andere will einen Granitboden. Die Frage kann ich deshalb an dieser Stelle nicht wirklich beantworten, da sie Zuviel auf Spekulation beruhen würde.
Was genau verbaut wird, sollte eigentlich in der Baubeschreibung stehen. Übrigens: Der Bauträger muß Ihnen alle entscheidungsrelevanten Informationen (Baubeschreibung, Pläne, usw), so auch eine ausführliche Baubeschreibung mindestens 14 Tage vor Vertragsunterzeichnung aushändigen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen erst einmal weiter

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