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Kleingewerbe anmelden: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Kleingewerbe anmelden? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Man unterscheidet zwischen der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt und der Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt. Bereits ausführliche Informationen zum Thema findet man z.B. unter https://www.solaranlagen-portal.de/recht-steuern/photovoltaik-gewerbe.html

Da es aber regionale Unterschiede gibt, ist die beste Lösung - Beratungsgespräch bei einem Steuerberater. Dieser kann Ihren individuellen Fall bewerten und Empfehlungen geben.

Mit sonnigen Grüßen
Lars Grunenberg

12 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie haben mit der Wahl Kleingewerbe die Variante gewählt eine Kleinunternehmerregelung nach UStG und EStG erklärt zu haben und sind somit nicht zur Anmeldung von USt verpflichtet, bzw. zum Vorsteuerabzug gem. UStG berechtigt. Den gesetzeskonformen Höchstumsatz erzielen Sie offenbar nicht und die Tatsache berücksichtigend, dass Ihre Anlage in Folge der Leistungsdegradation auch sukzessive jährlich weniger einspeist, wird die entsprechende Jahresvergütung diese Grenze auch nicht erreichen. Dadurch dass Sie Kleinunternehmer aber erklärt haben, verzichten Sie jedoch auch auf die gesetzlich mögliche Inanspruchnahme der Vorsteuervereinnahmung, welche Ihnen für die USt in der Installationsrechnung der PV-Anlage zugestanden hätte.

MfG

25 Hilfreiche Antwort

Moin, moin,

beim Kleingewerbe trennen sich die Geister.

ICH empfehle meinen Kunden ab 100 kWp ein "Gewerbe" anzumelden.
Die vereinfachte Anmeldung bei Finanzamt klappt auch bei 30 kWp Anlagen problemlos (hier jedenfalls).
Der Hinweis auf das Rundschreiben von Hans Eichel aus 2004 reicht vollkommen, damit es keine Probleme gibt.

Beim Hauskauf kann der Käufer den bestehenden Vertrag problemlos übernehmen, der Voreigentümer könnte aber
(nurt eine Vertragsfrage) auch weiter der Betreiber bleiben, ebenso könnte die Anlage (mit Vertrag) umziehen.

1 Hilfreiche Antwort

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