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Photovoltaik - KFW Tilgungszuschuss: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema KFW Tilgungszuschuss? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Der Tilgungszuschuss der KFW wird kostenneutral gestellt. Er verbilligt nur die Entstehungskosten der PV Anlage.
In die Abschreibung kommen die Bruttokosten, also der Gesamtpreis inkl. MwSt. abzüglich dem Tilgungszuschuss.

Sie müssen den Tilgungszuschuss nicht noch einmal bei der Abschreibung berücksichtigen.

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Wir können Ihnen leider keine rechtssichere Auskunft geben. Unser Verständnis ist jedoch, dass der Tilgungszuschuss - da er keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten und damit auch nicht auf die Abschreibung hat - nicht angegeben werden muss. Allerdings kann die Sachlage anders sein, wenn Sie die Anlage als Gewerbe angemeldet haben. In dem Fall würde ich mich an Ihrer Stelle bei einem Steuerberater rückversichern.

5 Hilfreiche Antwort

Wichtig bei Ihrer Entscheidung ist die richtige Wahl der Größe Ihres Speichers. Dieser sollte aus unserer Sicht mindestens 5,0 kWh betragen.
Wirtschaftlich sinnvoller ist der Verzicht auf die KFW-Förderung. Entscheiden Sie sich lieber für die Senc.Cloud, da sind Sie wirtschaftlich besser gestellt.
Da Sie den produzierten Überschuss in einer Cloud speichern und ihn bei Bedarf wieder nutzen. Einige unserer Kunden finanzieren über die Postbank/BHW ohne KFW-Förderung, die haben derzeit sehr attraktive Konditionen.

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