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Steuererklärung: Tilgungszuschuss angeben?

Muss ich den Tilgungszuschuss der Kfw Bank für den Speicher in der ESt angeben, obwohl dieser ja nicht abgeschrieben werden kann?

Was muss ich bei einer Steuererklärung sonst noch beachten?

Frau S. 26.05.2017

Photovoltaik Energieberater

Wir können Ihnen leider keine rechtssichere Auskunft geben. Unser Verständnis ist jedoch, dass der Tilgungszuschuss - da er keinen Einfluss auf die Höhe der Herstellungskosten und damit auch nicht auf die Abschreibung hat - nicht angegeben werden muss. Allerdings kann die Sachlage anders sein, wenn Sie die Anlage als Gewerbe angemeldet haben. In dem Fall würde ich mich an Ihrer Stelle bei einem Steuerberater rückversichern.

5 Hilfreiche Antwort

Es gibt hier 2 Möglichkeiten:

1. Sie ziehen diesen Betrag von den Anschaffungskosten ab. Dadurch verringert sich zu bilanzierende AW und dementsprechend die jährlichen Abschreibungen.

Oder

2. Sie buchen die Zuschuss als a. o. Ertrag im Jahr des Zuganges.

Steuerlich besser ist die Variante 1.

4 Hilfreiche Antwort

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