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Energieberater - KfW Förderung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Energieberater und haben Fragen zum Thema KfW Förderung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Das geht nachträglich leider nicht. Der Antrag muss immer vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Das ist bei den meisten Förderprogrammen so. Empfehlenswert ist eine Energieberatung vor Ausführung von Bauarbeiten. Sowohl beim Neubau als auch beim Altbau.

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Kumulierung
Bei Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden, darf die Gesamtförderung höchstens das Doppelte des nach diesen Richtlinien gewährten Förderbetrages betragen (insbesondere bei Inanspruchnahme ergänzender Förderprogramme der Bundesländer). Für den Fall, dass diese Höchstgrenze überschritten würde, werden die Fördermittel des Bundes auf die vorstehende Förderhöchstgrenze gekürzt.

Die Förderung nach diesen Richtlinien ist mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programmen nur bei folgenden KfW-Programmen kumulierbar: „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153), „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167).

Weitere Informationen zur Kumulierung von Fördermaßnahmen – und was Sie dabei beachten sollten – finden Sie in der Auslegungshilfe für die Kumulierungsregelung

quelle: https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Solarthermie/Gebaeudebestand/Innovations_Zusatzfoerderung/innovations_zusatzfoerderung_node.html;jsessionid=6D58C310B2EB76F7DAB09FD09120FBDC.1_cid362

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Das Programm 155 kenne ich nicht. Sicherlich ist die Modernisierung zu einem KfW-Effizienzhaus 55 gemeint.
Sie benötigen dringend eine/n EnergieberaterIn, der/die sich auch mit KfW-Förderung auskennt. Zu finden auf der Plattform der KfW bzw. dena.
Erst entscheiden, was genau gemacht weden soll, dann die Handwerker-Angebote einholen, dann den entsprechenden Kredit oder Zuschuss beantragen, dann erst beginnen. Das ist die richtige Reihenfolge.

Solange noch nicht mit den Artbeiten begonnen wurde, kann das Ihr Baubegleiter (KfW-Zulassung ist voraussetzung)noch beantragen.
Ich empfehle dringend, schnell einen KfW-Sachverständigen einzubinden.

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