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Fenster - Förderung Fenster: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Fenster und haben Fragen zum Thema Förderung Fenster? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Es gibt das KFW Programm 430, das bei energetischen Einzelmaßnahmen 10 % der förderfähigen Kosten, bzw. bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit erstattet. Wird das gesamte Gebäude energetisch optimiert, so kann die Förderung der KfW sogar bis zu 30 Prozent betragen.
Der zinsgünstige KfW-Kredit (Programm 151/152) ist bei Einzelmaßnahmen für einen Betrag von bis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit und bis zu 7,5 Prozent Tilgungszuschuss möglich. Bei ganzheitlichen Sanierungen sind sogar bis zu 27.500 Euro pro Wohneinheit und bis zu 27,5 Prozent Tilgungszuschuss bei einer KfW-Förderung drin.

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Die Maßnahme kann im Zuschussprogramm der KfW - Programm 430 mit 10 % Zuschuss gefördert werden. Hierzu müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden, das heißt der U-Wert des Fensters muss 1,3 W/m2K betragen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den UW-Wert handelt (also Glas, Rahmen, Randverbund).

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden unter Einbindung eines Sachverständigen.
Man muss Eigentümer der Wohnung oder des Ein- bzw. Zweifamilienhauses sein, das vor 2002 errichtet wurde.

Andernfalls gibt es noch das Kreditprogramm bei der KfW.

Sollen die Fenster getauscht werden, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Ansonsten werden wir Sie an ein anderes Unternehmen weiterleiten müssen, die Holzfenster instand setzt.

1 Hilfreiche Antwort

KFW verlangt unbedingt den Energieberater, aber lohnt sich der Zuschuss, wenn die Fenster dadurch überproportional teurer werden?
Normalerweise lohnt es sich nicht diesen Zuschuss zu beantragen.

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