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1 Antworten, zuletzt 05.11.2018

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Fenster, Fördermittelberatung



Die Maßnahme kann im Zuschussprogramm der KfW - Programm 430 mit 10 % Zuschuss gefördert werden. Hierzu müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden, das heißt der U-Wert des Fensters muss 1,3 W/m2K betragen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den UW-Wert handelt (also Glas, Rahmen, Randverbund).

Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden unter Einbindung eines Sachverständigen.
Man muss Eigentümer der Wohnung oder des Ein- bzw. Zweifamilienhauses sein, das vor 2002 errichtet wurde.

Andernfalls gibt es noch das Kreditprogramm bei der KfW.

Sollen die Fenster getauscht werden, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Ansonsten werden wir Sie an ein anderes Unternehmen weiterleiten müssen, die Holzfenster instand setzt.

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