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Photovoltaik - Erweiterung Solaranlage: Fragen & Antworten

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1) prinzipiell nicht unbedingt - im Einzelfall muß das mit Ihrem EVU geklärt werden.
2) es gibt keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr
3) Sie bleiben mit der in 2018 installierten Anlage unter 10 kWp - das ist per Gesetzesdefinition keine Erweiterung sondern eine neue Anlage < 10 kWp, deshalb keine EEG-Umlage (bei < 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr und kein Erzeugungszähler. Die Abgrenzung zur Bestandsanlage muß mit dem EVU geklärt werden (siehe 1)

Herr A., 01.08.2018

Vielen Dank für Ihre Antworten! Eine Nachfrage zu Punkt 2: Keine Vergütung für Eigenverbrauch bei Neuanlagen mehr ist mir klar. Aber anteilig im Verhältnis Altanlage zu Neuanlage müsste mir die Vergütung für den Eigenverbrauch zustehen (Bestandsgarantie)?

60 Hilfreiche Antwort

Ich verstehe Ihre Intension voll und ganz, hier kann man aber keine Aussage treffen, denn das entscheidet definitiv der Energieversorger der für Sie zuständig ist. Gern helfen wir Ihnen da weiter, wenn Sie uns Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten übermitteln.

Wir kennen solche Anlagen bei denen genau so vorgegangen wurde definitiv.

Schöne Grüße aus Garmisch
Josef Mittermeier

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Hallo,

als erstes sollte überlegt werden was genau für das Haus gebraucht wird? Eine wirschaftlich Sinnvolle Lösung die auch über die Nebenkosten der Mieter bezahlbar bleibt ist meiner Meinung nach anzustreben.Der Einbau einer Brennstoffzelle erscheint mir in Ihrem Haus sinnvoll. Wir bauen gerade ein 5 Fam Wohnhaus mit diesem System, das kann ich Ihnen nur Empfehlen. Das E Wärme G wird erfüllt. Sie können mit ca 4000 KWh erzeugtem Strom in Ihrem Haus rechnen und die erzeugte Abwärme kann zur Erwärmung des Zirkulationswasser genutz werden. Obendrein gibt es seit ein paar Wochen Zuschüsse von ca 9 T Euro bei der Aufschaltung des Systems.

Gern beantworte ich weiter Fragen.
Gruß Mike Füssel

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Die 60% sind überholt. Aktuell sind es 50%, aber nur wenn KfW-Mittel beansprucht werden. Sonst gelten 70%. Man könnte auch die 5 Jahre alte Anlage mit einem Speicher nachrüsten, aber nicht mit KfW-Mitteln (Termin geht nicht). Eine Begrenzung auf die Uhrzeit macht eigentlich keinen Sinn. Eigenverbrauch ist Eigenverbrauch. Eine zusätzliche Inselanlage macht auch keinen Sinn, weil brauchbare Inselwechselrichter teurer als netzgekoppelte sind. Für weitere Fragen können Sie mich anrufen.

Mit sonnigen Grüßen aus Wissen,

Stephan Weitershaus

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Um die Frage konkret beantworten zu können, sollte ich wissen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Anlage in 2001 installiert wurde. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gibt es das EEG mit 20 Jahren Vergütungszusage am 2003.
Eine neue Anlage kann ohne Probleme installiert werden auf Basis des heutigen EEG-Gesetzes. Am besten natürlich mit Speicher. Läuft die Vergütungsphase für die 1. Anlage aus, wird der von dieser Anlage produzierte Strom direkt in Speicher geladen.
Um die Frage abschließend beantworten zu können, sollte alle Parameter bekannt sein.
Gerne stehe ich für eine Beratung zur Verfügung.

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