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Photovoltaik - baugenehmigung photovoltaik: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema baugenehmigung photovoltaik? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Also ist es jetzt genehmigt, oder nicht ? Das EEG schreibt einen Bebauungsplan vor. Ist der nicht gegeben, dann wird es eben nichts.
Die Clearingstelle EEG hat sich hierzu schonmal wie folgt zu Schienenwegen geäussert,




Zitat Anfang:"Der Begriff der Schienenwege ist im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom
27.12.1993 nicht definiert. Konkrete Hinweise enthält die Anlage zu § 18e AEG. Danach
gehören zu den Schienenwegen die für den Betrieb notwendigen Anlagen. Diese beginnen und enden an den Knotenpunkten, an denen sie mit dem vorhandenen Netz
verbunden sind. Weitergehende Hinweise finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG). Nach § 41 BImSchG gehören zu den Schienenwegen sämtliche Gleise von
Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen, Straßenbahnen, schienengebundenen
Bergbahnen sowie Hoch- und Untergrundbahnen. Freilich sind letztere für
Photovoltaikanlagen eher ungeeignet.
Die Rechtsliteratur spricht sich dafür aus, auch die Schienenwege privater Unternehmen
einzubeziehen (Frenz/Müggenborg, EEG-Kommentar, April 2011, S. 835; Jarass,
BImSchG-Kommentar, 2010, § 41 Rn. 14). Es ist kein Grund ersichtlich, dass nur die
Schienenwege der Deutschen Bahn AG umfasst sein sollen.
Der Begriff der Schienenwege ist weit auszulegen. Da der Gesetzgeber keine
Einschränkungen macht, kann man davon ausgehen, dass auch betriebsinterner und
innerstädtischer Schienenverkehr gemeint ist. Innerbetrieblicher Gütertransport auf
Gleisen ist nach § 3b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom Begriff der
Schienenwege umfasst. Da das EEG einen Bebauungsplan vorschreibt, ist eine
verantwortungsvolle Planung der Solaranlagen an den Gleisen gewährleistet." Dieses stellt keine Rechtsberatung dar !

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Sie benötigen Grundsätzlich eine Einspeisezusage vom Netzbetreiber, ob der erzeugte Strom von der Infrastruktur aufgenommen werden kann. Soll das eine Dachanlage oder Freianlage werden? Durch Privatperson oder juristische Person wird nicht unterschieden. Kommen Sie gerne auf uns zu www.e-nel.de

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Die meisten Photovoltaikanlagen sind genehmigungsfrei. Ausnahme bilden hier Freiflächenanlagen und Denkmalgeschützte Objekte.
Jedes Bundesland hat eigene Gesetze, die PV-Anlagen auf Gebäuden und Freiflächen regulieren.
Einigen konnten sich die Bundesländer daraufhin, dass die meisten Photovoltaikanlagen ohne Baugenehmigung auskommen. Dies betrifft in der Regel alle PV-Anlagen auf Flachdächern, Schrägdächern oder die PV-Anlagen die an der Fassade angebracht sind.

Die PV-Anlage muss selbstverständlich bei dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Des Weiteren muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Diese Anmeldungen übernehmen wir für unsere Kunden.

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Die Anfrage ist an das jeweilige Baugenehmigungsamt
zu stellen. Diese Behörde holt dann die Stellungnahme
der übrigen Behörden (Umweltamt etc.) ein.
Nach Vorlage aller Stellungnahmen erhalten Siedann eine
Antwort.

10qm ergeben ungefähr ein 1kWp. Was auf 10.000 qm passt, hängt auch am Zuschnitt des Grundstückes.

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Die Frage ist durch einen (seriösen) Baubiologen zu beantworten. Nach meiner Einschätzung emittieren Gleichspannungsanlagen deutlich geringere Felder wie Wechselspannungsanlagen. Ich vermute, das Ihre Elektroinstallation und Ihr Mobiltelefon ein vielfaches dessen emittiert wie die PV-Anlage Ihres Nachbarn.

Ich bin mal ganz verrückt und empfehle Ihnen mal mit Ihren Nachbarn zu sprechen und sachlich Ihre Bedenken zu äußern. Allein schon des lieben Friedens Willens und um die Gerichtsbarkeit zu entlasten

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