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Innendämmung in Wohnung. Sache des Vermieters?

Wir haben eine ca 5 m lange Außenwand in unserer Mietwohnung in einem Haus von ca. 1973. Die Wand ist sehr kalt. Die Außendämmung ist ggf. fehlerhaft, da dort mal ein anderes Haus stand/ geplant war. Man sieht den alten Verlauf des Hauses. Wir wollen die Innenwand dämmen bzw. dämmen lassen. Ist das möglich/sinnvoll ? Ist das Sache des Vermieters?

Herr G. bei Moers, 03.01.2018

Dämmung Energieberater

Eine Innendämmung ist möglich, wenn Sie fachgerecht geplant und ausgeführt wird.

Ob dies Sache des Vermieters ist, ist eine juristische Frage. Tendenziell gehe ich davon aus, das es nicht Sache des Vermieters ist, wenn der Zustand jetzt so ist, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses war. Wenn jedoch sich dort Schimmel bildet (und die Gefahr besteht) dann ist es eher Sache des Vermieters. Aber wie gesagt - dies ist juristisch zu prüfen, ich mache keine Rechtsberatung.

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Im Normalfall ist das hier ggf. eher eine Rechtsfrage. Was ist im Mietvertrag vereinbart, entspricht der vorhandene Zustand dem genehmigten Zustand bei der Erstellung des Hauses sprich ist der Wärmeschutz von damals eingehalten worden, stellt die kalte Wand schon einen Mangel nach den geplanten Unterlagen dar? Ist die vorhandene Dämmung ausreichend oder notwendig? Es ist abzuklären, ob der jetzige Zustand ein normales Wohnen zulässt und ob er demnach zumutbar ist. Wie sie sehen, lässt sich die Frage so einfach nicht klären.
Eine Innendämmung ist möglich und in machen Situationen sinnvoll. Zu klären wäre, ob eine Dämmung nicht besser von Außen anzubringen ist, da sie hier effektiver ist.
Ob dies eine Leistung des Vermieters ist, hängt unter anderem von den vorangegangenen Fragen zu Beginn ab. Sollte Ihre Wohnung Mangelhaft sein, ist hier sicherlich der Mieter für die Dämmung zuständig. Sollten sie selber eine Innendämmung anbringen wollen, ist hier vorher der Vermieter zu fragen. Ferner ist zu beachten, dass durch die Innendämmung der Taupunkt nach innen verlagert wird und dies daher sorgfältig geplant und ausgeführt werden muss.

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Solche Veränderungen an einem Mietobjekt sind ausschließlich Sache des Hauseigentümers. Sollten Sie dies selber machen wollen/oder beauftragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Darüber hinaus ist durch einen Gutachter zu prüfen, in welcher Form eine Dämmung innen oder außen sinnvoll erscheint, also nicht einfach loslegen. Dies kann wärmetechnisch auch nach Hinten losgehen.

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Ich stimme den Herren Deppe und Heuten zu: Die bautechnische Bewertung ist durch einen versierten Fachmann vorzunehmen wobei eine wohnungsweise Lösung nicht unbedingt sinnvoll erscheint. Liegt ein Mangel vor, ist dieser durch den Vermieter zu beseitigen. Im Zweifel eben unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.

Von einer Innenwanddämmung raten wir bei dieser Problemschilderung im übrigen dringend ab.

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Das ist m.E. eine Fragestellung, die nur vor Ort in einem Termin zu beantworten ist: was für eine Wand, Lage, was für eine fehlerhafte Außendämmung ist dort. Betondecken/Holzbalkendecken, Nutzung des Raums etc.
Entweder schalten Sie einen versierten, anerkannten Sachverständigen ein, z.B. zu finden über die Listen der IHKs o.ä. und/oder einen zertifizierten Energieberater/Bauphysiker (dena_Liste), wobei sich sofort die Frage stellt, die wie schon von Herrn Heuten beschrieben, in's Juristische geht: wer beauftragt und bezahlt und wer handelt dann in Folge bei der Maßnahmenumsetzung!?
Rat: setzen sie das ganze in den Kontext des gesamten Gebäudes und gehen Sie gemeinsam mit dem Eigentümer vor. Kontaktieren Sie ggfs. gemeinsam doch auch einmal die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

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