Wenn dort eine Bebauung mit Erdgeschoß und ausgebautem Dach zulässig ist, dann gilt das selbstverständlich auch für Bestandsgebäude.
Nachdem Sie keinen Dachstuhl haben auf dem Bungalow, kann also ein neuer Dachstuhl errichtet werden der dann ausgebaut wird.
Das Dachgeschoß darf aber vermutlich kein sogenanntes "Vollgeschoß" werden. Ab wann das der Fall ist hängt vom Bundesland ab (Bauordnung)
Eine Zimmerei reicht eventuell aus wenn diese auch die Bauvorlageberechtigung hat und den Bauantrag stellen darf.
Die Maßnahme kann übrigens auch von der KfW-Förderbank mit einem Zuschuß ab 20% gefördert werden wenn die U-Werte passen.
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