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Dachgeschossausbau im Bungalow mit Flachdach

Ich habe die Option das Dach mit ausgebauten Dachgeschoss auszubauen. Nun meine Frage, wäre das eine ganze Etage oder ein neuer Dachstuhl mit Satteldach z.b.?

Wir haben ein Bungalow mit Flachdach und nun brauchen wir mehr Platz. In der Beschreibung vom Exposé steht drinnen, wäre eine Neubebauung eingeschossig mit ausgebauten Dachgeschoss möglich...nun wollen wir nicht neu bauen, sondern sanieren.

Wie wäre das jetzt zu verstehen?

Brauche ich dann einen Architekten, oder reicht da nur eine Zimmerei aus? 1000 Fragen - vielleicht können Sie mich diesbezüglich kurz aufklären?

Frau S. 15.10.2020

Dach Architekt

Wenn dort eine Bebauung mit Erdgeschoß und ausgebautem Dach zulässig ist, dann gilt das selbstverständlich auch für Bestandsgebäude.
Nachdem Sie keinen Dachstuhl haben auf dem Bungalow, kann also ein neuer Dachstuhl errichtet werden der dann ausgebaut wird.
Das Dachgeschoß darf aber vermutlich kein sogenanntes "Vollgeschoß" werden. Ab wann das der Fall ist hängt vom Bundesland ab (Bauordnung)
Eine Zimmerei reicht eventuell aus wenn diese auch die Bauvorlageberechtigung hat und den Bauantrag stellen darf.
Die Maßnahme kann übrigens auch von der KfW-Förderbank mit einem Zuschuß ab 20% gefördert werden wenn die U-Werte passen.

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Als erste Frage muss geklärt werden, ob Ihr Vorhaben- Aufstockung des Bungalows- baurechtlich zulässig ist. Dies können Sie mit Hilfe eines Architekten oder zunächst auch selbst in einem Gespräch beim Planungsamt/Bauamt der zuständigen Gemeinde tun.
Je nach dort geltendem örtlichen Baurecht kann die Aufstockung mit einem oder mehreren Vollgeschossen, die Aufstockung mit einem nicht-Vollgeschoss (Dachgeschoss als Staffelgeschoss mit zurückgesetzten Außenwänden oder als Dachgeschoss mit geneigten Dachflächen oder überhaupt nicht zulässig sein.
Als nächstes muss für das Vorhaben dann ein Vorentwurf entwickelt werden: Auf der Grundlage der Einzelheiten des bestehenden Gebäudes, des Grundstückes, des Baurechts und vor allem Ihrer Zielsetzungen und Vorstellungen wird ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Dies sollte ein Architekt in enger Zusammenarbeit mit Ihnen durchführen.
Wenn Ihnen das Ergebnis zusagt, muss eine möglichst aussagekräftige Kostenermittlung für die gesamte Maßnahme erstellt werden. Auf dieser Grundlage sollten Sie dann entscheiden, ob das Verhältnis von den zu erwartenden Kosten zu dem gemäß dem Vorentwurf zu erwartenden Ergebnis für Sie stimmt und ob Sie das Vorhaben tatsächlich in diesem Umfang durchführen wollen. Erst dann sollten Sie den Architekten mit den weiteren Leistungen (Bauantrag, Ausführungsplanung, Bauleitung) beauftragen und mit wachsendem Planungsstand Angebote von Unternehmern für die Ausführung einholen.
Ich habe als Architekt umfangreiche Erfahrung mit der Planung und als Zimmerer/Holzbauunternehmer umfangreiche Erfahrung mit der Ausführung solcher Vorhaben.
Gerne komme ich einmal für Sie kostenfrei und unverbindlich zu Ihnen und berate Sie über Möglichkeiten und Kosten. Je nach Wunsch kann ich Ihnen dann die Planungs- und Ausführungsleistungen zu Ihrem Vorhaben anbieten.

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