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Energieausweis: Fragen & Antworten

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Wie hier schon geschrieben, hat der E-Pass eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Bei einer Eigentumswohnanlage mit mehreren Wohneinheiten ist ja nur der Verbrauchspass erforderlich. Sollten hier allerdings wesentliche energetische Verbesserungsmaßnahmen inzwischen vorgenommen worden sein, macht es nur dann Sinn, einen neuen Pass zu beauftragen. Der auftragsgebende Verwalter kann selber feststellen, wenn er unter Berücksichtigung der Jahresgradtagszahlen und im Vergleich des Verbrauchs in der Zwischenzeit und im Vergleich bei der vorhandenen Passerstellung eine Verbrauchsreduzierung bemerkt.

1 Hilfreiche Antwort

Der Energieausweis ist ein wesentliches Dokument bei Verkauf, Vermietung, etc. von Gebäuden und Wohneigentum. Wichtige Regelungen hierzu finden Sie in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter anderem auch, dass der Verkäufer dem potentiellen Käufer (also Ihnen) spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen hat. Wenn keine Besichtigung stattgefunden hat, hat er dem trotzdem nachzukommen, spätestens nachdem Sie ihn dazu aufgefordert haben. Sie haben sozusagen das Gesetz auf Ihrer Seite.

Um herauszufinden was nun zu tun ist, damit Sie zu Ihrem Recht kommen, empfehle ich Ihnen ein Juristen zu befragen. Ich persönlich bin Techniker und beschäftige mich mit der Ausstellung von Energieausweisen.

Hoffe, die Antwort hat Ihnen ein wenig weitergeholfen.

36 Hilfreiche Antwort

Die Antwort des Verkäufers ist korrekt. Die EnEV 2014 gilt auch für das Jahr 2016. In der EnEV wurden damals schon Verschärfungen mit aufgenommen, die automatisch am 01.01.2016 inkraft traten. Somit ist es richtig, dass ein Neubau für den der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt wurde, den verschärften Anforderungen Rechenschaft tragen muss.
Für eine KfW-Förderung gelten nochmals verschärfte Anforderungen. Hier schreibt der Verkäufer, dass diese Anforderungen wahrscheinlich nicht erfüllt sind und somit keine KfW-Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Ingenieurbüro Schmidt
www.schmidt-trier.de

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