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2 Antworten, zuletzt 13.12.2020

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Wärmepumpe, Gasheizung, Solarthermie, Pelletheizung, Elektroheizung, Heizkörper, Fußbodenheizung, Photovoltaik, Kamin / Ofen, Energieberater, Fördermittelberatung, Flüssiggas, Brennstoffzelle, Warmwasser



Elektroheizungen / Nachtspeicherheizungen verbrauchen im Gegensatz zu modernen Heizsystemen sehr viel Energie und verursachen darüber hinaus hohe Kosten. Ein Austausch der Heizung sollte daher in jedem Fall in Betracht gezogen werden. Bei einem EFH mit dieser Spezifikation können durchaus bis zu 12.000 – 15.000 kWh Endenergie und dadurch Energiekosten mit ca. 2.500 – 3.500 € jährlich anfallen.
Durch einen Wechsel des Heizsystems zu einer einfachen Gasheizung könnten so bereits 2.000 € jährlich gespart werden.

So könnte zum Beispiel ein einfacher Wechsel zu einer wassergeführten Gasheizung mit normalen Heizkörpern erfolgen, wobei die fehlende Förderfähigkeit die Maßnahme zu beachten wäre.
Durch einen Wechsel zu einem zukunftsorientierten und ökologisch sinnvollen Heizsystem ohne Nutzung fossiler Energien sind ähnliche Einsparungen möglich und die Umwelt kann bedeutend entlastet werden.
Eine Hybridheizung aus Brennwerttherme und einer Wärmepumpe wäre eine weitere Variante. Hier liegen die Kosten der Anschaffung etwas höher, aber es könnten auch Fördermittel in Höhe von 30% der gesamten dafür notwendigen Investitionskosten in Anspruch genommen werden. Meist ist diese Variante unterm Strich durch die Förderung nicht teurer als ein einfacher Heizungstausch zur Gasheizung.
Weiterhin käme noch die ausschließliche Beheizung des Gebäudes mit einer Wärmepumpe in Betracht. Hierbei könnten die Kosten für den Heizungstausch, die erforderliche Fußbodenheizung und die dafür notwendigen Nebenarbeiten Fördermittel in Höhe von 35% in Anspruch genommen werden, was bei ohnehin geplanten Arbeiten am Fußboden diese Kosten entsprechend verringert.
Weitergehend wären auch die Möglichkeiten einer Biomasseheizung zu prüfen, die meist auch ohne Fußbodenheizung möglich sind. Hier sollten aber die Lagerräume für den Brennstoff vorhanden sein.
Zu den zu kalkulierenden Kosten kann man ohne genauere Kenntnis des Objektes keine pauschale Aussage treffen, dafür wird ein Ortstermin oder eine umfangreiche Einsicht in die Bauunterlagen unumgänglich. Beim Verkauf eines Wohnhauses werden regelmäßig zahlreiche Renovierungsarbeiten und teilweise Umbauarbeiten am vorhandenen Gebäude ausgeführt, wodurch die ohnehin geplanten Renovierungskosten als Sowieso-Kosten in Ansatz gebracht werden können.
Daher empfiehlt sich für die detaillierte Planung des Heizungstauschs die Erstellung eines energetischen Gesamtkonzeptes durch einen erfahrenen und hierfür zugelassenen Energieberater. Die Energieberatung für Wohngebäude wird mit bis zu 80% durch die BAFA gefördert.

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