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Brandschutz: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Brandschutz? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Ich gehe davon aus das die Wohnungseingangstür in einen notwendigen Flur (Erster Rettungsweg) ist.
Daher muss bei einem Austausch der Tür die neue Türen die Vorgabe T30RS erfüllen. Zumal das genannte
Wohnhaus mit 17 Etagen unter die Hochhausrichtlinie gemäß der Landesbauordnung Baden Württemberg fällt.
Den Austausch der Türen sollten die Eigentümer schon in eigenem Interesse machen. Denn es schützt den
Rettungsweg vor Flammen und Rauch.

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Federn sind nicht Giftig, der Umschlag ist meist aus Stoff auch nicht Giftig. Alle Fragen beantwortet?

Frau W., 02.04.2019

Vielen Dank, aber der Umschlag ist unverletzt auch nicht geschmolzen, hat aber fürchterlich gestunken!!

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Zum Tema Brandschutz reden Sie am besten mit Ihrem zuständigen Schornsteinfegermeister. Der kennt die gesetzlichen Regelungen dazu genau. Das gilt auch für Lagerung und Verwendungsmöglichkeit für Ihr Holz. Holz kann evtl. auch schon nach kurzer Trocknungszeit verbrannt werden. Die Restfeuchte des Holzes darf maximal 20 % betragen. Und dieses immer an einer frisch gespaltenen Holzfläche gemessen. Feuchtigkeitsmesser gibt es in fast jedem Baumarkt zu kaufen.

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Hallo

man unterscheidet bei brandschutz immer in öffentlichen bereich & privat bereich das heißt bei privatnutzung ist der brandschutz nicht erforderlich , ein brandschutzfaktor ergibts sich aber auch immer aus dem aufbau das heißt dämmung & beplankung

es ist immer ratsam im dachboden ein profilkonstruktion zu verbauen , die gleichzeit als entkopplung wirkt & mehr sicherheit gewährt um rißbildung zu vermeiden

die nut in den dachfenstern ist völlig ausreichend die hersteller der dachfenster kennen die beanspruchungen

ich hoffe das ich ihnen behilfleich sein konnte

mfg
m.budach

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Man kann löschen, wenn der Abstand mindestens 1,5 m beträgt. Unbedingt beachten, dass der Wechselrichter ausgeschaltet ist, bzw. der Notschalter, wenn einer installiert wurde, meißt bei größeren Anlagen der Fall.
Genaue Festlegungen finden Sie in den Bestimmungen nach DIN VDE 0132

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Selbstverständlich können Elektroleitungen unterhalb der Rigipsplatten verlegt werden; hinsichtlich des Brandschutzes ist nur die Deckbeschichtung entsprechend auszubilden -> 28 mm Rigipsbeplankung mit höherem Flächengewicht - Unterkostruktion entsprechend beachten.

Vielleicht wäre es sinnvoll, einen Planer zu beauftragen, der Ihnen die Bekleidung im Altbau aufzeigt und ggf. plant wie auch durch das Bauamt bestätigen lässt.
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Brandschutzmaßnahmen für die von Ihnen vorgesehene Modernisierung.

Mit freundlichen Grüßen
R. Bertsch

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