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alte heizung: Fragen & Antworten

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Gemäß derzeit gültiger Vorschriften gilt Ihre Vermieterin als Usi. Diesen schreiben der Vermieterin vor den Heizkessel nach einer Betriebszeit von 30 Jahren, diesen auszutauschen.
Das macht auch schon dahingehend Sinn da die Technik völlig veraltet und nicht mehr Energiesparend arbeitet.
Die Heizkörper auszutauschen könnte dann auch zu einem Späteren Zeitpunkt erfolgen, jedoch wird der Hydraulische abgleich bei alten Heizkörpern problematisch.

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Die Energieeinsparverordnung fordert, dass viele Hausbesitzer ihre Heizkessel nach 30 Jahren tauschen müssen. Das soll den Energieverbrauch senken und das Klima entlasten. Während die Pflicht generell nur Konstanttemperaturkessel für Gas oder Öl betrifft, sind viele Hausbesitzer befreit. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sie ihr Haus schon seit Februar 2002 als Eigentümer bewohnen.
Es sei denn der Kessel erreicht seine Werte nicht mehr und der Schornsteinfeger nimmt ihn außer Betrieb
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und nicht noch mehr Verwirrung gestiftet zu haben.

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