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Photovoltaikanlage im vermieteten Einfamilienhaus / Mieterstrom

Ich möchte ebenfalls eine PV Anlage 8.8kWp in 2022 auf mein vermietetes EFH errichten. Das Haus besitzt eine WP, dessen Stromverbrauch die Mieter über die Nebenkosten an mich (Vermieter) entrichten. Der Lichtstrom geht über einen Extrazähler, wobei der Lichtstrom über die Mieter läuft und ich keine Berührungspunkte habe. Wenn ich nun eine PV errichte, welcher der zwei vorhandenen Zähler ist sinnvoll als Zweirichtungszähler auszulegen? Hinweis Stromverbrauch In kWh beider Zähler nahezu identisch bei 4500 kWh. Welche Kosten/Steuern/Umlagen muss ich als Vermieter an wen bezahlen, obwohl ich den Eigenverbrauch den Mietern schenke? Ist eine gesonderte Stromzählung des durch die PV Anlage erzeugten Strom notwendig? Wenn ja, muss dieser Zähler geeicht sein? Vielen herzlichen Dank vorab für eine Rückantwort.

Herr R. 01.11.2021

Photovoltaik

Hallo, das schlaueste wäre eine Kaskaden Schaltung und eine schöne Batterie im Keller dazu. Dann bezahlt der Mieter den kompletten Strom an Sie und Sie können daran verdienen, der Mieter freut sich, weil er viel weniger Strom bezahlt als bisher. Eine win-win Situation für beide.

Das Finanzamt kennt das Wort "schenken" nicht und sie werden sich der Steuer unterwerfen müssen. Näheres dazu von ihrem Steuerberater. Wenn Sie ihren Mieter subventionieren möchten, dann ist das eine sehr großzügige Geste von Ihnen. Sie bezahlen dann die Steuer auf den Eigenverbrauch des Mieters und damit würden Sie auch nur die Wärmepumpe über die PV laufen lassen.

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PV Anlagen sind eher nur für Eigenbedarf zu empfehlen. Das heisst, Eigentümer sollte auch im Haus wohnhaft sein. Von Miet/Pachtanlagen würde ich die Finger weglassen, da äusserst kompliziert und Problembehaftet mit dem Finanzamt.

14 Hilfreiche Antwort

Bis auf wenige Ausnahmen wird bei Errichtung einer PV-Anlage von 2 auf 1-Tarif (1 Zähler)-System umgeschaltet. Hier bietet sich der HH-Stromzähler an, wobei die WE zur Verbrauchsmessung ihre internen Zähler behalten. Abgerechnet wird insgesamt über die Nebenkosten (evtl. mit Warmmietvertrag), wobei Sie aber den Eigenverbrauch keinesfalls verschenken, sondern vergütet bekommen.
Hier gibt es eindeutige ges. Vorgaben. Zu Kosten/Steuern/Umlagen: Es ist damit zu rechnen, dass zukünftig die EEG-Umlage für Sie entfällt. Lediglich auf die Selbstbelieferung (Eigenverbrauch) zahlen Sie Umsatzsteuer, müssen die EEG-Vergütungs-MwSt. abführen, können im Gegenzug dafür aber bei Wahl der Nettoversteuerung die MwSt. der Investition zurückbekommen. Gerne erstellen wir für Sie Ihr individuelles PV-Nutzungskonzept.

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