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Angaben zur Umsatzsteuer bei Betreibung einer PV Anlage

Wir haben eine neue Photovoltaikanlage installieren lassen. Auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung haben wir verzichtet und müssen monatlich die Einnahmen dem Finanzamt übermitteln. Unser Energieversorger hat uns nun einen Fragebogen zukommen lassen.
Hier heißt es unter 1.3. - Angaben zu der vom Anlagenbetreiber zu zahlenden Umsatzsteuer:
1. Soll die Vergütung ohne Umsatzsteuer ausgezahlt werden oder
2. Umsatzsteuer von ....% ist zu berücksichtigen.
Was ist in unserer Situation die richtige Antwort?

Herr M. 17.12.2016

Photovoltaik Finanzierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz, wird die
Einspeisevergütung vom EVU inklusive Umsatzsteuer ausgezahlt. Die Umsatzsteuer muss
dann wieder an das zuständige Finanzamt abgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Beiwinkel
Fa. pbs energie GmbH

35 Hilfreiche Antwort

Wennn Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet haben und dadurch die bezahlte "Vorsteuer" erstattet bekamen, müssen Sie
2. Umsatzsteuer von 19 % ist zu berücksichtigen ankreuzen. Ihr Netzbetreiber bezahlt Ihnen die Einspeisevergütung zuzügl. MWSt (diese steht dem Finanzamt zu). Ihren eventuellen Eigenverbrauch müssen Sie am Jahresende ebenfalls ermitteln und die MwSt aus der Einspeisevergütung abführen, die beim Verkauf an den Netzbetreiber zu erzielen gewesen wäre! Alles klar? Für die erste Einkommensteuererklärung nach Installation der Photovoltaikanlage würde ich Ihnen empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, dann sollte nichts mehr schiefgehen.
Liebe Grüße
Susanne Krug

7 Hilfreiche Antwort

Hallo,

wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet haben sind Sie der Regelbesteuerung einzuordnen. Hierbei muss der örtliche Netzbetreiber die EEG-Vergütung und zusätzlich die geltenden MwSt. an Sie überweisen. Im Gegenzug müssen Sie die erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten. Je nach Höhe der monatlichen erhaltenen Umsatzsteuer(Mehrwertsteuer) kann es hier monatlich, vierteljährig oder jährlich nötig sein, diese an das Finanzamt zu überweisen. Die zeitliche Überweisung legt das Finanzamt fest und wird Ihnen mitgeteilt.

Gruß
Zach

5 Hilfreiche Antwort

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