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Kann der Schornsteinfeger bei der Abnahme eines Pelletofens eine Unterlegplatte verlangen?

Kann der Schornsteinfeger bei der Abnahme eines Pelletofens, hier der Olsberg-Levana, eine Unterlegplatte verlangen?

Herr F. bei Warstein, 25.10.2019

Pelletheizung Kamin / Ofen

Hallo, der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister ist für die technischen Vorraussetzungen zum Betrieb einer Feuerstätte verantwortlich. Deshalb ist er generell zu einem neuen Projekt hinzuzuziehen. Erst fragen ... Wünsche äußern .... Machbarkeit prüfen lassen.... und erst nach Freigabe Projekt beginnen und nach Fertigstellung abnehmen lassen.

Bitte aus Sicherheitsgründen immer diese Reihenfolge einhalten. Ohne Abnahme vom Bezirksschornsteinfegermeister besteht kein Versicherungsschutz !!!

Gruß Meisterbetrieb Manfred Ehmann

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Ja das kann er, denn siehe laut Hersteller Angaben Bodenschutz am Aufstellort:
Der Boden muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Bei brennbaren Böden (Holz, Teppich, etc.) ist eine nicht brennbare Unterlage aus Metall oder Keramik von mindestens 1mm Dicke oder aus entsprechend belast-barem Glas vorzusehen. Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür muss sich der nicht brennbare Belag nach vorn über mindestens 500 mm und jeweils seitlich um mindestens 300 mm erstrecken.-RTO www.rtofenbau.de

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