Ja das kann er, denn siehe laut Hersteller Angaben Bodenschutz am Aufstellort:
Der Boden muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Bei brennbaren Böden (Holz, Teppich, etc.) ist eine nicht brennbare Unterlage aus Metall oder Keramik von mindestens 1mm Dicke oder aus entsprechend belast-barem Glas vorzusehen. Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür muss sich der nicht brennbare Belag nach vorn über mindestens 500 mm und jeweils seitlich um mindestens 300 mm erstrecken.-RTO www.rtofenbau.de
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