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Bewertung von Effizienzhäusern

Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten:
Wer nimmt diese Bewertung vor? Wie hoch sind die Kosten für die Bewertung?

Frau P. 10.10.2016

Energieberater Architekt

Die Berechnung wird von einem dafür zugelassen und in der Expertenliste eingetragen Energieberater durchgeführt.
Ein Angebot für diese Leistung erstellen wir gerne.
Wir benötigen dafür aber genaue Angaben zum geplanten Objekt.
Mit freundlichen Grüßen
Energieberatung Frenz

6 Hilfreiche Antwort

Ich kann Ihnen gern bei der Bewertung behilflich sein, ich bin als Bauingenieur und Energieberater zugelassen für die Berechnung von KfW-Effizienzhäusern. Ebenfalls bin ich zugelassen, die Fördermittel für Sie bei der KfW zu beantragen. Die spätere baubegleitende Qualitätssicherung die von der KfW vorgeschrieben ist bei der Verwendung von KfW-Mitteln wird ebenfalls von mir abgedeckt. Für mehr Informationen setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Ein Angebot kann ich Ihnen erstellen, dafür benötige ich aber weitere Angaben von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Jens Zarnack

1 Hilfreiche Antwort

Bei einem Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten handelt es sich um eine Musterbaulösung. Es wird KEINE Bewertung durchgeführt, sondern der Planer muss entsprechend den Mindest-Anforderungen das Gebäude planen. Die Anlagentechnik muss einem von sechs Modellen entsprechen. Ist das Gebäude schon fertiggestellt und EINE Anforderung wurde nicht entsprechend geplant oder nicht eingehalten, so bleibt nur noch die energetische Bilanzierung. Diese wird von einem bei der KfW akreditierten Energieberater durchgeführt. Die Kosten liegen je nach Gebäudekomplexität zwischen 1500€ und 2500€.
Viele Grüße A. Schwarz

1 Hilfreiche Antwort

Die Angaben für ein KfW Energieeffizienzhaus 55 werden im Onlineantrag der KfW abgefragt. Abgefragte Daten sind Raumgeometrie, Nutzfläche, Hüllfläche, beheizte Flächen, Transmissionswärmeverluste und Primärenergiebedarf. Neben dem realen Gebäude wird ein sogenanntes Referenzgebäude, auf das auch Bezug genommen wird.
Dieser Onlineantrag der KfW kann nur durch einen, in der Energieberaterliste eingetragenen Sachverständigen erfolgen.
Der Onlineantrag ist auch Bestandteil einer KfW Baubegleitung, die mit 50% bezuschusst wird. Zuschusshöchstgrenze ist jedoch 4.000,- Euro.
Die Kosten hängen vom Umfang der notwendigen Arbeiten zur Baubegleitung ab. Ein unverbindliches Angebot erstellen wir gerne kostenlos.

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