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Steuererklärung bei neuer Photovoltaikanlage

Wir haben im Dezember 2017 die Pv-Anlage gekauft, in Betrieb ist sie erst Mai 2018 gegangen.
Kaufpreis 11184,81 brutto die darin enthaltene Umsatzsteuer von 1785,81 haben wir vom FA erstattet bekommen.
Was gebe ich jetzt für die Steuererklärung 2017 in Anlage G in welcher Zeile an?

Frau L. bei Sulzbach-Rosenberg, 25.10.2018

Photovoltaik

Generell können Sie den Netto Anschaffungsbetrag über 20 Jahre abschreiben. Nach unserem Kenntnisstand müsste die Anlage damit in Ihrer Steuererklärung 2017 entsprechend mit 5% abgeschrieben werden. Da die Anlage erst seit Mai 2018 am Netz ist, können Sie in der EÜR keine Einnahmen dagegenrechnen. Ein paar Hinweise finden Sie noch hier https://www.youtube.com/watch?v=1egAogSczjw oder https://www.haus.co/magazin/steuererklaerung-photovoltaik/

Um sicherzugehen empfehlen wir hier jedoch wie Frau Christl zuvor die Rücksprache mit einem Steuerberater.

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