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PV-Anlage: Fragen zur Leistungsbegrenzung und Vertrag zur Abnahme und Vergütung elektrische Energie aus Strahlungsenergie

Ich habe eine "selfPV Zeversolar 1080Wp Solaranlage" für den Eigenverbrauch installiert. Ich wollte meine Grundlast abdecken - bis weit in den Herbst hinein. Ich möchte nicht einspeisen und auch von niemandem Geld bekommen. Mein Versorger hat einen Zweirichtungszähler "Easymeter" eingebaut. Die Anlage ist bei der Bundesnetzagentur angemeldet.

Jetzt wollte unser Versorger vor Ort eine Bescheinigung, das die Leistungsbgegrenzung für Ihre PV-Anlage auf 70% vorgenommen wurde?! Zusätzlich hat er mir einen "Vertrag über die Abnahme und Vergütung elektrischer Energie aus Strahlungsenergie" gesendet. Wozu das alles? Muss ich das unterschreiben? Die fragen zusätzlich Bankdaten ab etc. - ich möchte ja gar nichts von denen erhalten?

Wie verhalte ich mich denn jetzt?

Herr W. bei Hamburg, 23.01.2018

Photovoltaik Energieberater

Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.

* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.

Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.

Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.

7 Hilfreiche Antwort

Wer hat Ihnen gesagt, dass Sie mit der Anlagengröße einen Großteil Ihres Jahresbedarfs decken können!
Das ist leider nicht so. Trotz allem sind Sie jetzt Stromproduzent - damit sind Sie verpflichtet, dieses Ihrem
Versorger zu melden.
Der Ablauf lässt sich nicht verändern. Überschuss, wenn er dann da sein sollte (Hochsommer und keine Abnahme),
wird an den Versorger abgegeben. Dieses wird ihnen dann vergütet.
Die Bestimmung sind ganz klar geregelt.

Einfach produzieren und selbst nutzen geht nur, wenn Sie dem Versorger kündigen und das Stromkabel kappen.
Dann haben Sie eine Insellösung.

2 Hilfreiche Antwort

Der Unterschied zu einer großen PV-Anlage besteht u.a. darin, dass das Modul mittels einem Standardstecker mit dem Modulwechselrichter verbunden ist. Dann wird dieses 230V-Ausgangskabel des Wechselrichters mit einer beliebigen Haussteckdose verbunden. Fertig! auch besteht der Unterschied zu einer großen Photovoltaikanlage darin, dass der produzierte Strom nicht an den Netzbetreiber verkauft, sondern direkt ins eigene elektrische Verbrauchernetz eingespeist wird. Dadurch werden die Stromkosten sofort reduiert. Ausschlaggebend und wichtig für den tatsächlichen Nutzen ist der entsprechende Breitengrad des Standortes und die Ausrichtung nach Süden. Ebenso die korrekte Installation, damit kein Wärmestau unter den Paneelen auftritt.

0 Hilfreiche Antwort

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