Eine Innendämmung ist möglich, wenn Sie fachgerecht geplant und ausgeführt wird.
Ob dies Sache des Vermieters ist, ist eine juristische Frage. Tendenziell gehe ich davon aus, das es nicht Sache des Vermieters ist, wenn der Zustand jetzt so ist, wie er zu Beginn des Mietverhältnisses war. Wenn jedoch sich dort Schimmel bildet (und die Gefahr besteht) dann ist es eher Sache des Vermieters. Aber wie gesagt - dies ist juristisch zu prüfen, ich mache keine Rechtsberatung.
Wir haben eine ca 5 m lange Außenwand in unserer Mietwohnung in einem Haus von ca. 1973. Die Wand ist sehr kalt. Die Außendämmung ist ggf. fehlerhaft, da dort mal ein anderes Haus stand/ geplant war. Man sieht den alten Verlauf des Hauses. Wir wollen die Innenwand dämmen bzw. dämmen lassen. Ist das möglich/sinnvoll ? Ist das Sache des Vermieters?
Herr G. bei Moers, 03.01.2018Dämmung Energieberater