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stromabrechnung: Fragen & Antworten

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Es ist zulässig, dass man die Kellerräume über den allgemeinen Stromverbrauchszähler für Keller und Trepppen Beleuchtung laufen lässt. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung und wird gleich aufgeteilt. Sollte sich einer der Mieter längere Zeit in seinem Keller aufhalten und z.B. Arbeiten durchführen für die er Strom verwendet (vielleicht auch nicht gerade wenig), dann empfiehlt es sich Umbauten zu machen und den Strom über den Mietwohnungszähler abzurechnen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.

8 Hilfreiche Antwort

Sie können es ganz einfach einmal überprüfen, in dem Sie alle Sicherungen von Ihrem Haus abschalten und anschließend auf Ihren Stromzähler schauen. In diesem Zustand dürfte sich der Zählerstand sich nicht verändern.
Wenn ja, haben Sie nach dem Zähler einen Verbraucher der nicht zu Ihren Haus gehört.
Der nächste Schritt ist die Überprüfung der Leitung vom Zählerschrank zu Ihrem Haus.

10 Hilfreiche Antwort

Wenn Sie sich die Vorjahresabrechnungen einmal genau ansehen kann man den Primärenergieverbrauch (Gasrechnung vom Versorger) vergleichen.
Unter Umständen hat sich der Gasverbrauch (es handelt sich vermutlich um eine Gasheizung) verändert.
Dies kann viele Ursachen haben, wie z.B. Leerstand von Wohnungen. Auf der Verteilseite kann auch der Verbrauch in anderen Wohnungen eine Rollespieln, wenn z.B. andere Mieter eingezogen sind die die Wohnung höher temperieren.

Sollten Die Abrechnungen generell starke Abweichungen von Jahr zu Jahr aufweisen, macht es unter Umständen Sinn den Abrechnungsdienstleiter (die Abrechnung) einmal prüfen zu lassen.
Es gibt immer wieder Abrechnungen die schlicht und ergreifend nicht stimmen.

Hilfe kann hier unter Umständen auch der Verbraucherschutz oder Mieterschutz geben.

Herr P., 02.02.2018

Vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich in meinem Fall um den Bezug von Fernwärme aus einem Kraftwerk. Brennstoffe sind die fossilen Energieträger Kohle oder/und Gas. Gemeint ist hier der Vergleich des Energieverbrauchs von einem zum nächsten Jahr innerhalb einer Nutzergruppe!!!. Ich denke, dass hier die Relation zwischen KWh/Verbraucheinheiten unabhängig vom Leerstand oder Heizungsverhalten der Verbraucher innerhalb der Nutzergruppe annähernd gleich bleiben muß. Denn, wenn die Nutzgruppe lt HKV weniger verbraucht, muß ihr auch weniger KWh zugewiesen werden. Was nicht geht, ist, dass die ausgewiesene Menge der Verbrauchseinheiten lt. HKV -innerhalb der Nutzergruppe- um 35% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, die KWh der Nutzergruppe aber nur um 12%. Vielleicht ist das doch eine Sache für den Mieterschutz, wie Sie schon richtig bemerkten. Nochmals vielen Dank!

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