So funktioniert Haus&Co Frage stellen Haus&Co

rechnungsstellung: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema rechnungsstellung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Hallo, wenn vertraglich festgelegt wann Sie, wie hier bezahlen müssen, müssen Sie dies auch tun. Die meisten Firmen nutzen dies auch als Druckmittel und melden die Fertigstellung erst nach Zahlung. Wenn Sie bezahlt haben und der Zählerwechsel nicht innerhalb üblicher Zeit (in der Regel 14 Tage) stattgefunden hat können Sie Schadenersatz verlangen. Ob der Installateur oder das EVU zahlungspflichtig ist kommt darauf an wer die Verzögerung verursacht hat. EVU(Stadtwerke) wenn nicht bereit die Leistung aufzunehmen (Trafowechsel notwendig) oder Installateur weil er noch keine Genehmigung eingeholt hat oder keinen Antrag gestellt hat.

11 Hilfreiche Antwort

Sie sind in der Beweispflicht.
Erstellen Sie eine Liste der nicht ausgeführten Arbeiten und fordern Sie nachweislich den Handwerker auf: zur Fertigstellung, Mängelbeseitigung oder Rückzahlung.

Wenn er sich überhaupt nicht bei Ihnen meldet besteht sogar die Möglichkeit auf eine Anzeige wegen Leistungsbetrug.
Da sollten Sie vielleicht zuvor beim Handwerker vorbeifahren und Ihn zur Rede stellen. Nicht immer ist eine böse Absicht dahinter.

0 Hilfreiche Antwort

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In erster Linie gelten hier die vertraglichen Bedingungen des ursprünglichen Auftrags. Sind dort die Gewerke als Gesamtpositionen ausgewiesen, ist dies bei Nachträgen genauso. Ungeachtet dessen, wäre es sicher fairer und transparenter, wenn Arbeitsleistungen, Nebenkosten und Material getrennt im Angebort ausgewiesen wären.
Manche Handwerker machen auch eine Mischkalkulation und wollen die Einzelkosten nicht aufschlüsseln.

2 Hilfreiche Antwort

Ihre Frage
an die Experten

Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.

Frage stellen