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Wer ist in der Beweispflicht für ausgeführte / nicht ausgeführte Arbeiten

Wenn ich einen Handwerker schon größtenteils bezahlt habe, dieser dann aber aufgrund eines Unfalls nicht mehr weiterarbeiten kann und zudem nicht erreichbar ist - bin ich dort in der Beweispflicht, welche Arbeiten ausgeführt wurden und was diese tatsächlich gekostet haben, damit ich ggf. die zu viel gezahlten Kosten erstattet bekomme.

Herr D. bei Schnaittach, 03.11.2018

Gasheizung Photovoltaik Malerarbeiten Energieberater

Sie sind in der Beweispflicht.
Erstellen Sie eine Liste der nicht ausgeführten Arbeiten und fordern Sie nachweislich den Handwerker auf: zur Fertigstellung, Mängelbeseitigung oder Rückzahlung.

Wenn er sich überhaupt nicht bei Ihnen meldet besteht sogar die Möglichkeit auf eine Anzeige wegen Leistungsbetrug.
Da sollten Sie vielleicht zuvor beim Handwerker vorbeifahren und Ihn zur Rede stellen. Nicht immer ist eine böse Absicht dahinter.

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