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Einspeisevergütung: Berechnung vom Energieversorger weicht ab. Was stimmt?

Ich habe eine kurze Frage zu meiner Photovoltaikanlage (Beginn 05.03.2012):
Meine Daten Jahreserzeugungsmenge ist 8733 kWh
Meine Daten Jahreseinspeisemenge ist 6859 kWh
Mein Jahresselbstverbrauch ist 1874 kWh
In meinen Unterlagen vom Hersteller stand ursprünglich: Bei einem Eigenverbrauch 0% bis 30% der gesamt erzeugten Energie wird ein Anreiz von 8,05 Cent/kWh zusätzlich gezahlt (bei mehr als 30% sogar 12,36 Cent/kWh, trifft nicht zu)
Ebenfalls entfällt der Einkauf dieser Kilowattstunde an dem Energieversorger.
Jetzt meine Berechnung dazu:
8733 x 24,43 Cent entspricht 2133,47 € zuzüglich 1874 x 8,05 Cent entspricht 150,86 € (insgesamt netto 2284,33 €)
die Berechnung meines Energierversorgers ist jedoch:
8733 x 24,43 Cent entspricht 2133,47 € abzüglich 1874 (Eigenverbrauch) x 16,38 Cent - 306,96 € (insgesamt netto 1826,51 €)
Welche Berechnung ist denn nun korrekt?
Habe das Gefühl das man übers Ohr gehauen worden ist, oder?

Herr F. bei Verden, 07.02.2017

Photovoltaik Energieberater

Sehr geehrte Damen und Herren,
wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Deutschland in Betrieb genommen hat, erhält für den selbst verbrauchten Strom eine Förderung. Diese Förderung muss beim EVU beantragt werden, kann auch heute noch nachträglich beantragt werden.
Dies sollte als erstes geprüft werden.

Gunther Pühler
******************************************************

AEP Gesellschaft für alternative Energien mbH
Drögen Hasen Weg 9 D-26129 Oldenburg
Tel: + 49 - 441 - 21 71 36 02 Mobil: 0178 - 26 36 0 23
Fax: + 49 - 441 - 21 71 36 03
Mail: info@aep-solar.de
Web: http://www.aep-solar.de


Geschaeftsfuehrer: G. Pühler Sitz der Gesellschaft: Oldenburg; Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg HRB Nr.200014

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4 Hilfreiche Antwort

Moin Herr oder Frau Unbekannt ;-),
die Rechnung ist korrekt !
Sie haben ja "nur" 6859 kwh eingespeist und diese werden mit den 24,43 ct vergütet. Das bedeutet 1675,65€ !
Nun bekommen Sie für die selbstverbrauchten Kwh einen Betrag von 150,86 € . Zusammen ergibt das ja die 1826,51 €. Alles richtig.

Die rechnen das halt erst bescheuerter Weise auf alle KWh und ziehen dann von den 24,43 ct die besagten 8,05 ct ab.
Ich hoffe das ich Ihnen helfen konnte
Viele Grüße aus der Lüneburger Heide
Henri Kienker

3 Hilfreiche Antwort

Moinsen,

für den verkauften Strom erhalten Sie 6859 x 24,43 €ent (1675,65€).
Für den NICHT verkaufen (selbstgenutzten) Strom erhalten Sie 1874 x 8,05 €ent (weil weniger als 30%)
(~150,86€), weil mit dem selbst genutzen Strom das Netz NICHT belastet wird.
Es gibt also 8,05 zusätzlich zur Einsparung des Einkaufs.

lg tugu

1 Hilfreiche Antwort

Ich habe im selben Jahr eine Photovoltaikanlage mit Überschußeinspeisung in Betrieb genommen und habe bei der Abrechnung im Abrechnungsjahr 2015 den Zähler für den Selbstverbrauch mit drei Arbeitspreisen berechnet bekommen.
SV bis 30% 2012 Arbeitspreis 24,43 Cent/kWh * 879 kWh 214,74
SV RK bis 30% 2012 Arbeitspreis 16,38 Cent/kWh * 809 kWh - 132,51-
SV RK ab 30% 2012 Arbeitspreis 12,00 Cent/kWh * 70 - 8,40-
Als Ergebnis wurden € 73,83 Vergütung zu den 1819 kWh erzeugten Jahresertrag * 24,43 Cent/kWh dazuaddiert.
Bei den beiden reduzierten Arbeitspreisen wurde darauf hingewiesen und verrechnet: Umsatzsteuerrechtlich liegt in Höhe des Selbstverbrauchs eine (Rück-) Lieferung des Netzbetreibers (Rechnung) vor (Abschnitt 2.5: Umsatzsteuerverwendungserlass)
Fazit: Die Berechnung Ihres Energieversorgers für den Abrechnungszeitraum 2015 ist nicht korrekt!

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