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Erfüllt mein Haus den KfW 70 Standard oder nicht?

Ich habe 2012 ein Kfw-70-Haus gebaut. Im Zuge des Hausbaus gab es Probleme mit dem Bauträger und ich hatte im Laufe der Zeit den Eindruck, dass der Kfw-70-Standard nicht gegeben ist. Als nach Fertigstellung mein Bauträger die Bestätigung unterschreiben sollte, hat er mir die Unterschrift verweigert und mir wurde der Kredit gekündigt. Statt der Unterschrift bekam ich einen Energieausweis für mein Haus zugeschickt, erstellt von einem Energieberater, der das Haus nicht gesehen hat und von den Problemzonen nichts weiß. In dieser Berechnung ist z.B. eine Zwischensparrendämmung bis zum First aufgeführt, obwohl nicht vorhanden. Dann wird mit einer Luftdichtigkeitsprüfung und mit einer Luftwechselrate von 0,6 gerechnet und eine solche Prüfung wurde nicht mal ansatzweise durchgeführt. Besteht die Möglichkeit, dass wenn die Zwischensparrendämmung und die Luftdichtigkeitsprüfung aus der Berechnung genommen wird, der Standard nicht gegeben ist?

Ich habe Geld einbehalten und mein Bauträger hat mich auf Restzahlung verklagt. Kurz vor dem Gerichtstermin hat er die Verhandlung abgesagt und will außergerichtlich ein Angebot machen. Ich habe langsam die Vermutung, dass er selber Angst vor der Verhandlung hat, weil der Standard vermutlich doch nicht gegeben ist. Vor dem Angebot bin ich nun auf der Suche nach der Antwort "Standard gegeben oder nicht", um entsprechend Gegenargumentieren zu können.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

P.S.: Ich wollte den Standard schon nachprüfen lassen. Der Ingenieur konnte jedoch nicht zu 100% rechnen, da mein Bauträger Unterlagen zur Nachrechnung nicht herausgerückt hat.

Herr B. bei Celle, 01.05.2019

Dach Dämmung Energieberater Architekt

Hier muss ein Gutachten über den tatsächlichen Ist-Zustand, bzw. zu der Abweichung von dem was vertraglich vereinbart wurde gemacht werden. Hierzu muss auch der Bauvertrag geprüft werden. Wenn eine Luftdichtheitsmessung vereinbart wurde, muss es darüber ein Protokoll geben.

Wenn es Abweichungen gibt, muss der Unternehmer nachbessern, bzw. dann haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz!

mit freundlichen Grüßen
Sebastian Raffel

3 Hilfreiche Antwort

Auf jeden Fall muss ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt und protokolliert werden, welcher dem Bauherrn übergeben wird. Dieses Protokoll bestätigt der KfW- Bank die Luftdichtigkeit der beheitzten Hülle des Gebäudes mit der Luftwechselrate.
Die weitern Kriterien, die erfüllt werden müssen, um die KfW Förderung zu bekommen, stehen in dem Angebot bzw. der Rechnung der Fachbetriebe, die die Leistungen erbracht haben. Das alles muss aber ein Gebäudeenergieberater überwachen und nach der Ausführung auch gegenüber der KfW bestätigen.
In Ihrem Fall sollten die Bauteile geprüft werden, ob sie die damaligen KfW Werte überhaupt erfüllen und ob das eingebaut wurde, was in der Rechnung steht.

MfG
Esche - Holzbau
Axel Esche

2 Hilfreiche Antwort

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