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PV-Anlage auf denkmalgeschützter Scheune

Ich möchte auf meiner denkmalgeschützten Scheune eine PV-Anlage errichten.
In meiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung finden sich nun folgende einzuhaltenden Nebenbestimmungen.

1. Die PV-Anlage ist flächig auf die Dachfläche aufzubringen, sie muss also ohne Binnenzeichnung sowie ohne Dachöffnungen die gesamte Dachfläche bedecken.
2. Die Elemente sowie die Rahmen der PV-Anlage müssen einen stumpfen, ziegelroten Farbton ohne Spiegelung aufweisen. Die aktuelle braune Ziegeleindeckung entspricht nicht dem ursprünglichen Bestand und kann daher nicht als Vorbild für die Farbgebung der Anlage herangezogen werden. Ein schwarzer Farbton ist ebenfalls nicht zustimmungsfähig.
3. Nach Ablauf der Lebensdauer der Anlage, spätestens 25 Jahre nach der Installation, ist die Anlage zu entfernen und der heute bestehende Zustand des Daches wieder herzustellen.

Herr T. bei Schopfheim, 09.08.2018

Photovoltaik

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