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Heizungsförderung: Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Heizungsförderung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Im Neubau gilt als min. Standart KfW 70, bei diesem Standart gibt es KEINE Förderung für Heizungssysteme. Eine Gasheizung alleine ist nicht zulässig, es muss
ein gewisser Anteil an regenerativen Energien (Solarwärme, neu auch Solarstrom usw.) mit integriert werden. Um eine Förderung zu erhalten benötigen Sie einen
Energieberater, der Ihnen verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigt (z.B. KfW 40+ Haus mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Wohnraumlüftung), Zuschüsse für Wärmepumpen und/oder Pelletanlagen, wie es sie im Jahr 2020 gegeben hat, gibt es in dieser Form (leider) nicht mehr.

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Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen ist für 1- und 2-Familienhäuser NICHT gültig. Vorsetzung hierfür ist:
a) der Besitzer wohnt selbst darin
b) ist min.
seit 02/2002 - Besitzer der Immobilie c) die Heizungsanlage erfüllt die Abgaswerte und ist NICHT austauschpflichtig.
Dann erhalten Sie die Förderungen, jedoch nicht für neue Ölheizungen bzw. neue Gasheizungen. Gefördert werden a) Gas-Brennwert mit Solarwärme b) Wärmepumpen c) Pellet. sowie Kombinationen aus a) b) und c). Wird ein 1-2-Familien - Haus verkauft und die Heizung ist älter als 30 Jahre alt, so ist der neue Besitzter verpflichtet innerhalb 24 Monaten eine neue Heizung zu installieren und erhält hierfür dann KEINE Förderung

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