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Keine Förderung nach dem siebzigsten Lebensjahr?

Mir wurde von einem Anbieter bei der Befragung zu meinem Vorhaben (Austauch der vorhandenen Ölheizung) mitgeteilt, dass ich keine Förderung durch das Programm der Bundesregierung bekommen könne, weil meine Frau und ich je das 70ste Lebensjahr (1944 + 1946) überschritten habe. Ist diese Auskunft korrekt?

Herr S. bei Drüsen, 17.02.2020

Gasheizung Ölheizung Fördermittelberatung

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