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1 Antworten, zuletzt 22.01.2021

Antworten gegeben in

Energieberater, Architekt, Fördermittelberatung, Fertighaus, Massivhaus, Strom



Die Förderung für die Baubegleitung beträgt 50 % der Kosten. Die Kosten für Sie beim Maximalbetrag wären 2.000 €. Eine andere Option ist die Begleichung der Kosten für den Berater über einen prozentualen Anteil der geförderten Summe für das Vorhaben.
Bei KFW 55 können Sie mit 15 % (max. 18 TEUR) Tilgungszuschuss rechnen. Bei KFW 40 mit 20 % (max. 24 TEUR). Üblich wären 10-15 % der Fördersumme als Honorar für den Berater. Am Ende kommt es auf dasselbe raus.
Entgegen Herrn Schäfers Meinung kann ich mir eine kostenlose Beratung bei dem Aufwand und dem damit verbundenen Haftungsrisiko nicht vorstellen.

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