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1 Antworten, zuletzt 07.01.2018

Antworten gegeben in

Energieberater, Architekt



Für die Baugenehmigung brauchen Sie keinen Leitungsplan.

Da Sie manche Leitungen aber nicht "irgendwie" verlegen können, sondern z.B. beim Abwasser ein Gefälle zu berücksichtigen ist und bei Lüftungsleitungen mit großen Leitungsquerschnitten gearbeitet wird, sollten diese Leitungsverläufe vom jeweiligen Fachunternehmen geplant, d.h. auch gezeichnet werden. Dazu muß der Sani-Betrieb die Grundriß- und Schnittzeichnungen vom Architekten bekommen. Der Architekt wiederum bekommt den Leitungsplan und kann vorsorgliche Öffnungen einplanen, die dann nicht mehr mühsam mit Diamantwerkzeugen in den Beton gefräst werden müssen. Spart Kosten.

Ohne Leitungsplan hat man´s nicht nur beim Bauen schwer, wenn z.B. ein Rohr durch einen tragenden Unterzug soll und nicht kann, sondern auch danach bei der Wartung.

Leitungen, die im Dach in die Abseiten verlegt werden, sind immer frostgefährdet, weil die Mattendämmung gerade in den Abseiten nicht winddicht zu bekommen ist. Anders ist es bei einer eingeblasenen Dämmung, weil die schon vom Dämmstoff her wind- und luftdicht ist und nicht zugeschnitten werden muß. In dem Fall können Sie bedenkenlos Leitungen in die Abseiten verlegen, natürlich möglichst weit an die Warmseite der Dämmschicht und nicht an der Kaltseite.

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