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BSW-Ingenieurbüro Schortemeier
Alte Brauerei 23, 33098 Paderborn

3 Antworten, zuletzt 13.03.2021

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Pelletheizung, Stuckarbeiten, Dämmung, Badezimmer, Energieberater, Architekt, Türen, Trockenbau, Fördermittelberatung, Tischler



Das sollten Sie baldigst die Denkmalbehörde fragen. Wenn dem so ist, ist der Vorbesitzer dran und nicht Sie.
Möglicherweise wollen Sie ja auch etwas modernisieren oder an der Fassade/Dach dämmen. Dann sollten Ihnen auch gesagt werden können was erlaubt ist.
Danach können Sie entscheiden ob Sie unterschreiben.
Es gibt extra Steuerabschreibungen (Steuerberater vorher fragen) und Förderungen, aber dadurch wird eine Denkmalgerechte Sanierung nicht wirtschaftlicher.
Das Denkmalamt klärt auf was exakt unter Schutz steht. Beispiel Fassade: Keine Änderung der Optik erlaubt, was muss in welchen Farbton gestrichen werden, nur Holzfenster erlaubt, Fensterrahmenprofil als Sonderanfertigung und ähnliches.
Wurde schon mal nach Schadstoffen gesucht (Asbest bei Dichtungen, PAK bei Belägen/Estrich, BleiTrinkwasserLeitungen, Lindan/Pilze/Schädlinge im Dachstuhl)?

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Teilweise kann die HOAI (Teil Energiebilanzierung) oder das Heft 23 der AHO herangezogen werden. Das gilt für Neubauten und Sanierungen. Der Mehraufwand für KfW-Mittel und Baubegleitung wird dort nicht abgedeckt. Anhaltswerte geben die Förderprogramme (Höhe der Zuschüsse zu den Beratungsleistungen). Der Rest ist frei verhandelbar und hängt von den erforderlichen Leistungen und den geschätzten Aufwand ab.

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