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1 Antworten, zuletzt 28.11.2016

Antworten gegeben in

Gasheizung, Fußbodenheizung



1)Eine Systemtrennung wird von einigen Kesselherstellern vorgeschrieben, wenn Rohrleitungen vorhanden sind, die nicht sauerstoffdicht ist. Moderne Brennwertkessel mit Wärmetauschern aus Edelstahl haben damit in der Regel kein Problem.
2)Neue Heizkreisverteiler müssen nur dann eingebaut werden, wenn sie marode sind. Wenn es vorher keine Probleme gab, kann der vorhandene Verteiler bleiben. Die Anbindung an die vorhandene Anlage kann man nur exakt kalkulieren, wenn man die Anlage gesehen hat. Man kann jedoch pauschal anbieten, wenn die Verbindungsleitungen nicht länger als z.B. 2 Meter lang sind.
3)Wenn bereits eine Kondensatpumpe vorhanden ist, sollte sie weiter genutzt werden. Die Abgasleitung kann nur erhalten bleiben, wenn sie eine allgemeine Zulassung hat. Die Dichtungen in alten Abgasleitungen können jedoch versprödet sein. Dann sollte man die Leitung erneuern. Abgasleitungen aus Kunststoff sind heute lange nicht mehr so teuer wie noch vor einigen Jahren.
Viele Grüße

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