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2 Antworten, zuletzt 10.08.2018

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Pelletheizung, Holzheizung, Photovoltaik, Kamin / Ofen, Energieberater, Finanzierung, Fördermittelberatung



Ich stelle auch gerade von E-Heizung auf eine andere Heizung um. Zur Frage weiß ich leider keine Antwort, habe aber einen Hinweis auf die Heizkörper.
Die Pelletheizung bringt höhere Vorlauftemperaturen, als eine Wärmepumpe. Die Heizkörper müssen also vorsorglich auch für die WP ausgelegt werden, also mehr Fläche oder einen Konvektor haben.

7 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Steuersparer,

mit der PV-Anlage können Sie Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer sparen.

Einkommensteuer:
Die Anlage ist abzuschreiben, wenn Sie Strom einspeisen und einen Gewinn erzielen (wollen). Der Abschreibungszeitraum einer neuen Anlage beträgt 20 Jahre und liegt daher erheblich unter dem einer Immobilie von meist 50 Jahren. Sie erhalten also einen sehr viel früheren Steuerrückfluss aus der AfA. Der Wert der Anlage darf aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie herausgerechnet werden. Bei einer relativ neuen Anlage ist auch die Wertfindung weitgehend unkritisch.

Grunderwerbsteuer:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt nur der Wert der Immobilie und gleich gestellter Rechte. Wird mit einer PV-Anlage eingespeist, zählt diese als sog. Betriebsvorrichtung nicht zur Immobilie. Auch bei der Grunderwerbsteuer ist der zu findende Wert der PV-Anlage aus der Bemessungsgrundlage der Gru auszuscheiden. Sie zahlen keine Grunderwerbsteuer für die PV-Anlage.

Tipp:
Die Wertfindung der PV-Anlage sollte möglichst nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag erfolgen.

3 Hilfreiche Antwort

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