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1 Antworten, zuletzt 23.11.2018

Antworten gegeben in

Fenster, Energieberater



Zur Bestimmung von UW für Fenster sind in der Norm DIN EN 14351-1 festgelegt.
Danach wird UW nach DIN EN ISO 10077-1 ermitteln oder durch messen nach DIN EN ISO 12567.
Es bestehen folgende Möglichkeiten des Nachweises für den UW-Wert:
a) Der Hersteller darf nach DIN V 4108-4 bzw. DIN EN 14351-1 für ein Fenster mit den Größen
(1,23 m x 1,48 m bzw. für Größen > 2,3 m2 1,48 m x 2,18 m) und bei gleicher Bauart den UW-Wert des nach DIN ermittelten Standardfensters ermittelt wurde.
Der Normbezug (DIN EN 14351-1) muss eindeutig aus der Herstellerbescheinigung mit dem deklarierten UW-Wert und dem deklarierten Produkt hervorgehen.
b) Ein nach DIN EN ISO 10077-1 ermittelter UW-Wert kann wie folgt angesetzt werden.
Für die grundlegende Fenstergröße folgende Möglichkeiten:
ba) Für Fenster mit gleicher Bauart darf UW nach der Standardgröße gemäß DIN EN 14351-1
(1,23 m x 1,48 m bzw. für Größen > 2,3 m2 1,48 m x 2,18 m) ermittelt werden (beim selben Gebäude).
oder
bb) Der UW-Wert wird nach der tatsächlichen Fenstergröße für jedes einzelne Fenster ermittelt.
Alternativ zum Ansatz der Einzelwerte darf der daraus flächengewichtete Mittelwert für UW verwendet werden.
Die Ermittlung der zugrunde gelegten Fenstergrößen und die bei der Ermittlung angesetzten Eingangsgrößen (z. B Uf, Ug) müssen eindeutig dokumentiert werden..
Für Fenster mit Sprossen sind Zuschläge nach DIN EN 14351-1 einzurechnen.

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