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2 Antworten, zuletzt 08.10.2016

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Pelletheizung, Energieberater, Fördermittelberatung



Die Installation muss durch einen Fachunternehmer (Installateur) abgenommen und in Betrieb genommen werden. Dieser muss auch den hydraulischen Abgleich durchführen und bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Schneider

1 Hilfreiche Antwort

Sofern sie für ihre Wärmepumpe bei der erstmaligen Installation einen Bafa-Zuschuss erhalten haben, können sie die Wärmepumpe nur wieder durch das Bafa fördern lassen wenn diese mind. 7 Jahre in Betrieb war. Als Inbetriebnahme gilt die Bestätigung durch den Heizungsbauer. Offensichtlich überschneidet sich das bei ihnen etwas. Sie müssen den Bafa-Antrag nach der Installation der neuen WP beim Bafa innerhalb 9 Monaten einreichen. Vielleicht können sie das in Absprache mit ihrem Heizungsinstallateur (9 Monate) etwas steuern.
Sie können das auch auf der Bafa-Seite unter "Heizen mit erneuerbaren Energien - Wärmepumpen - häufig gestellte Fragen - Fragen zu Wärmepumpe" (letzte Frage) entnehmen.

2 Hilfreiche Antwort

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