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Energie und Solartechnik
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14 Antworten, zuletzt 16.03.2018

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Photovoltaik, Fördermittelberatung, Solarthermie, Dach, Elektriker, Wärmepumpe



Erst Module auf Laderegler , dann auch Batterie dann an Wechselrichter .. Brauche genaue Daten dann kann ich ihnen ein unverbindliches ( und für Sie natürlich kostenloses) Angebot unterbreiten. Muss aber wissen aus welchen Sachen die Anlage jetzt besteht .

Herr B., 27.03.2018

Ich habe ein Plug in Modul gekauft, bei dem die Reihenfolge 12 Volt Gleichrichter und dann Wechselrichter ist. Mitlerweile war mein EDV Berater, der Balkonmodule hat,hier und sagte, Batterien lohnen sich bei dieser Sache nicht. Jetzt will ich erst einmal mit Datenlogging messen wieviel das ist

PV Module an MPPT Laderegler . Den an eine Batterie und dann von der Batterie zum Wechselrichter . Beispiele: https://greenakku.de/PV-Komplettpakete/storePV:::28_2.html

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Gibt es einen Taster womit man das Treppenhaus Licht aktiviert ?
Dann einfach ein Bewegungsmelder (gibt es auch als Unterputz Ausführung, wenn der Taster Unterputz ist) anstatt des Tasters einbauen. (wenn ein Rückleiter vorhanden ist) . Oder halt Kabel vom Bewegungsmelder zum Treppenhausautomat legen. Ist es nur eine Außenlampe kann man dort Dauerstrom umklemmen ( Zeitschalter raus) und direkt unter der Lampe ein Bewegungsmelder setzen.
Es gibt viele Möglichkeiten man muss immer die örtlichen Gegebenheiten wissen.

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1000 m² ca 130 kWp x 7 Euro = 910 Euro im Jahr in 20 Jahren = 18200 Euro bei sofortiger Auszahlung 75 % davon also 13650 Euro als Einmalzahlung . So sind aktuell meine Zahlen von den Investoren. Alles Zahlen aber ohne Dachsanierung am besten Faserzementplatten (asbestfrei) oder Trapez / Sandwich mit Neigung.

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Es kommt darauf an wo genau man die einsetzen will.
Es gibt gerahmte Module von 3% - 6 % Transparenz die in einem Indachsystem verbaut werden. Vom Watt Peak Preis her genauso wie normale Module.
Nur das es kein Verbund Sicherheitsglas (VSG) ist.
Eher geeignet für Carport und Überdachungen

Dann die Glas Glas Module aus VSG und als Thermo VSG
Die sind auch für Wintergärten oder beheizbare Räume geeignet.
Allerdings kostet hier der M² ab 499 Euro.(ohne Befestigungsrahnmen)
Die könnte man auch in eine vorhandens Fenster einsetzen.
Abmessungen bis 5m möglich

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Für unsere Kunden ist das kostenlos !

Natürlich haben unsere Anlagen alle einen Datenlogger um aus der Ferne jeden Fehler erkennen zu können.Da wird monatlich auf Fehler geachtet (die nicht gleich von dem System gemeldet werden) .

Wenn Sie mit Wartung das Entstauben von Wechselrichter meinen oder das reinigen der Module, dann kann man das sicherlich turnusmäßig vereinbaren.

Ansosnsten sind PV Anlagen wartungsfrei ! Ein Wartungsvertrag ist nicht unbedingt nötig.

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Sollte einmal der Speicher warm genung sein, überwacht die Temperatur ein Thermostat und schaltet die Pumpe aus. Die Wärme bleibt auf dem Dach (wo sie vor der Anlage auch war) . Ein Überdruck in den Leitungen gleicht ein Ausdehnungsgefäß aus. Es dürfen keine automatischen Entlüfter gesetzt werden (häufigste Fehler der Heizungsbauer).
Die Automatischen Entlüfter können die hohen Stillstandstemperaturen nicht ab und gehen dann richtig hoch.

Mit sonnigen Grüßen

Daniel Alrutz

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Ich würde keine Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie das Geld haben.

Bei der KfW Förderung müssen Sie Ihre PV Anlage dauerhaft drosseln! Das ist so als würden Sie mit einen Ferrari immer nur auf einen Feldweg fahren dürfen.

Wenn Sie die Anlage selbst bezahlen, ist auch die Rendite besser.

Mit sonnigen Grüßen

Daniel Alrutz

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Das stellt sich mir erstmal die Frage wie alt ist die Anlage ?
Ist ein seperater Zähler vorhanden ( bei Volleinspeiszung und bei Eigenverbrauch über 10 kWP) ?
Netztbetreiber kontaktieren (wenn der Zähler abgemeldet werden muss, muss das der Elektromeisterbetrieb
das machen (oder wir))
Es gibt noch eine Möglichkeit das Ihre Anlage mit der Einspeisevergütung umzieht.
oder an einen anderen Eigentümer übergeht. ( Verkauf der Anlage mit Einspeisevergütung)

INFO : Die Clearingstelle EEG beantwortete die Frage, wie sich ein Eigentümerwechsel auf den Vergütungsanspruch auswirkt, wie folgt:

"Der Vergütungsanspruch für Strom aus EEG-Anlagen steht der Anlagenbetreiberin bzw. dem Anlagenbetreiber zu. Diese bzw. dieser ist nicht notwendig mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Anlage identisch. Das EEG 2009 definiert die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber in § 3 Nr. 2 als denjenigen, der unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt. Der Erwerber einer EEG-Anlage wird deshalb nur und erst dann Berechtigter des Vergütungsanspruchs, wenn er auch den Anlagenbetrieb übernimmt.

Auf das Bestehen oder die Höhe des Vergütungsanspruchs wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage nicht aus. Der Vergütungsanspruch entsteht, wenn Strom gemäß den Vorgaben des EEG 2009 in das Netz eingespeist wird. Er ist in seiner Höhe allein vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage abhängig (vgl. § 21 Abs. 1, § 20 EEG 2009). Zum Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen nach dem EEG 2009 hat die Clearingstelle den Hinweis 2010/1 gegeben."

Quelle: http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/973

Mit freundlichen GHRüßen

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