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9 Antworten, zuletzt 27.11.2020

Antworten gegeben in

Gasheizung, Elektroheizung, Heizkörper, Umwälzpumpe, Solarthermie, Ölheizung, Energieberater, Fördermittelberatung, Holzheizung



Der Schornsteinfeger prüft die Gasheizung auf Basis der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO) und der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes (1. BImSchV).

Bundes-KÜO:
Im Rahmen der Bundes-KÜO bedeutet Abgasmessung bei der Gasheizung in erster Linie die Messung des Kohlenmonoxid­gehalts in den Abgasen. Er darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.

1. BImSchV:
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes (1. BImSchV) wird auch „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ genannt. Im Rahmen der Abgasmessung bei der Gasheizung wird etwa der Kohlenmonoxid-, Kohlendioxid- und Sauerstoffanteil im Abgas gemessen. Zusätzlich bestimmt der Schornsteinfeger bei der Gasheizung den Abgasverlust. Die Überprüfung nach der 1. BImSchV dient in erster Linie einer umweltverträglichen Funktion der Gasheizung.

Messfristen für die Überprüfung und Abgasmessung bei der Gasheizung sind davon abhängig:

- wie alt die Gasheizung ist,
- wie die Luftzufuhr geregelt wird,
- ob beim Abgassystem mit Über- oder Unterdruck gearbeitet wird sowie
- ob es sich um eine Brennwertheizung oder nicht handelt.

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