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Parkett und Boden Hutzler
Heideweg 4, 91186 Büchenbach

1 Antworten, zuletzt 19.07.2019

Antworten gegeben in

Parkett



Massivholzparkett darf grundsätzlich nicht schwimmend verlegt werden.
Die einzige Alternative zur Verklebung von Massivholzparkett, ist das vernageln durch die Nut.
Einzig und allein kann Mehrschicht-Parkett schwimmend verlegt werden, und dann auch nur als Dreischichtige Ware.
Zweischichtiges Parkett, also Parkett mit Nutzschicht und Gegenzug, ist ebenso nur für die Verklebung freigegeben.

Falls das Parkett Mehrschicht-Parkett sein sollte kann dies auf unbehandelten Kork durchaus schwimmend verlegt werden.

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