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2 Antworten, zuletzt 24.10.2016

Antworten gegeben in

Photovoltaik



Die 60% beziehen sich auf auf den Anteil der Nennleistung der PV- Anlage (nicht Jahressumme der kWh) der am Netzverknüpfungspunkt maximal anliegen darf, wenn man an dem Speicherförderungsprogramm der kfw teilnehmen will. Dies ist meiner Kenntnis nach gerade ausgeschöpft. Bei reinen Inselanlagen, die nicht in das Netz einspeisen entfällt nicht nur die Leistungsbegrenzung, sondern auch viele sonstige Steuer- und Netzanmeldungsformalitäten.

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wenn das eine Volleinspeisungsanlage mit guter Ausrichtung und ohne besondere Installationsanforderungen wird, würde ich trotzdem nicht viel mehr als 500 Euro pro Jahr erwarten. Die Einspeisevergütung ist einfach zu niedrig. Mehr ist drin, wenn der Strom teilweise eigenverbraucht wird. Deshalb sind fast alle der Anlagen für Privat und Gewerbe, die wir z. Zt.planen, anbieten und errichten mit Eigenverbrauch.

Eckhard Sabarth

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