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Energieberatung Ing. Büro Sperber
Akazienweg 29, 91083 Baiersdorf

3 Antworten, zuletzt 18.06.2021

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Gasheizung, Solarthermie, Ölheizung, Pelletheizung, Elektroheizung, Heizkörper, Fußbodenheizung, Dämmung, Energieberater, Architekt, Finanzierung, Fördermittelberatung, Fertighaus, Brennstoffzelle, Makler



Fragen zu Teilungserklärung, siehe auch im Internet Immowelt

– Sind Sonder- und Gemeinschaftseigentum voneinander abgegrenzt? Sind Fenster und
Fensterrahmen beispielsweise Gemeinschaftseigentum oder zahlt jeder nur für die
eigenen Fenster?
– Stimmen Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung überein?
– Sind die Regelungen der Miteigentumsanteile nachvollziehbar?
– Ist der Kostenverteilungsschlüssel aktuell? Ist die Kostenverteilung bei Sanierungen und
Modernisierungen gerecht?

– Gibt es Sondernutzungsrechte? Wurden diese auch bei Kostenregelungen beachtet?
– Ist der Verkauf einer Eigentumswohnung beschränkt?
– Wie hoch ist das Hausgeld?
– Gibt es eine Verpflichtung zur Übernahme der Wohngeldrückstände des Vorbesitzers?
– Wie sind die Stimmrechte geregelt und sind sie korrekt verteilt?
– Gibt es eine Hausordnung?
– Wo weicht die Teilungserklärung mittels Öffnungsklauseln vom WEG ab?
– Bei welchen baulichen Veränderungen muss die Eigentümerversammlung zustimmen?
– Bei gemischt genutzten Gebäuden: Welche Art gewerblicher Nutzung ist zulässig?
– Wird Tierhaltung eingeschränkt?
– Sind alle Gewohnheiten schriftlich in der Teilungserklärung festgeschrieben? Andernfalls
können Gewohnheiten auch widerrufen werden

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In so einem Fall rate ich auch die ganze Hülle zu dämmen. Ich empfehle eine Pelletheizung und eine Solarthermie mit Heizungsunterstützung. Die Heizung + Pelletlager+ Solar + Speicher kosten ca. 40000 Euro in meiner Region. Der Pelletkessel und auch die Solarthermie siehe BAFA wird ( ca 8000) gefördert.
Die Hülle wird von der KfW je nach Standard mit max 30000( 30 % von 100000 Euro Investition) Euro pro Wohneinheit + 4000 Euro (für Baubegleiztung) gefördert (Wenn die Dachgeschosswohnung als eine Wohneinheit, eine abgeschlossene Wohnung darstellt, hätten Sie 2 Wohneinheiten. Dann wäre die Förderung max 60000 +4000 Euro)

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