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Flettenbergweg 33, 53902 Bad Münstereifel

2 Antworten, zuletzt 12.05.2017

Antworten gegeben in

Wärmepumpe, Energieberater, Fördermittelberatung



Die Entscheidung für einen bestimmten Typus des Wärmeerzeugers sollte im Zusammenhang des gesamten Gebäudes und der baulichen Gesamtsituation getroffen werden. Für den Bodenkollektor muss -wie bereits beschrieben- eine ausreichende, nicht zu überbauende und auch nicht zu bepflanzende Grundstücksfläche zur Verfügung stehen. I.d.R. in der doppelten Größe der zu beheizenden Fläche.

Zudem muss das Gebäude einen ausreichenden Dämmstandard (mind. KfW-70) aufweisen, der eine Beheizung mit einer Flächenheizung (Wand- oder Fußbodenheizung) im Niedertemperaturbereich (bis 30°C-35°C) ermöglicht. Dazu gehört eine Heizlastberechnung mit einer anschließenden Anlagendimensionierung.

Für die Aufstellung der Heizungsaggregate und der Peripheriegeräte/Pufferspeicher benötigen Sie ausreichend Platz. Ich empfehle Ihnen, die konkrete Bausituation durch einen unabhängigen Fachplaner (Architekt/Bauingenieur) mit Zusatzqualifikation Gebäudeenergieberater vorab begutachten zu lassen. Er kann Ihnen ggf. auch -preisgünstigere-Alternativen empfehlen und Sie zu den Förderprogrammen des BAFA/der KfW-Bank beraten. Qualifizierte Sachverständige/Energieberater finden Sie in der Liste der dena/KfW unter https://www.energie-effizienz-experten.de/die-energieeffizienz-experten-fuer-foerderprogramme-des-bundes/

Wenn Sie im Umkreis von ca. 50 kM um Bad Münstereifel wohnen/bauen wollen, können Sie mich auch gerne kontaktieren.

1 Hilfreiche Antwort

Zur ersten Antwort (Heizlastberechnung nach Ermitttlung der U-Werte für die wärmeübertragenden Aussenbauteile, in Abhängigkeit zum Volumen des Baukörpers) bleibt für die Konstruktion des Wintergartens noch zu klären, auf welche Weise er genutzt werden sollte: als vollumfänglich nutzbarer Wohnraum zu allen Jahreszeiten oder als Wohnraumerweiterung nur bis in die Übergangszeit. Das hat u. a. Auswirkung auf die Konzeption des Wintergartens und den Anschluß/Übergang zum Wohnbereich.

Zudem kommen Punkte wie Sonnenschutz/Verschattungsanlagen hinzu. Da der Wintergarten eine respektable Größe hat, wird ein Bauantrag unumgänglich sein und vorab die baurechtliche Klärung der Frage, wo er errichtet werden soll (ebenerdig, obere Geschosse, auf der Grundstücksgrenze oder in Abstandsflächen zu dieser etc.)

Gutes Gelingen !

Will Pickartz | Architekt AKNW |
Gebäudeenergieberater BAFA| dena

9 Hilfreiche Antwort

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