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energetische Sanierung: Fragen & Antworten

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Das Dach und/oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Die Heizung muss ausgetauscht werden, wenn die Anforderungen der EnEV nicht mehr erfüllt werden bzw. der Schornsteinfeger "meckert". Alles andere ist generell keine Pflicht, muss/sollte aber bei anderen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Es ist immer individuell bei jedem Haus separat zu betrachten.
Bei Bedarf kann gerne eine Objektbesichtigung erfolgen.

13 Hilfreiche Antwort

Für jedes Gebäude am besten einen eigenen Förderantrag stellen, da die Kosten für die Modernisierung für jedes Gebäude unterschiedlich sein können. Förderungen bei der KfW muss man vor der Maßnahme beantragen. Was ist, wenn es bei einem der folgenden Häuser zusätzliche Kosten entstehen, die man erst sieht, wenn man sich mit dem Gebäude befasst. Auch gibt es eine Obergrenze für die Förderung und es besteht die Gefahr, das man dadurch keine Förderung mehr bekommt. Durch die Splittung auf einzelne Gebäude kann man vermeiden, das man keine Förderung mehr bekommt. Das bedeutet zwar, das man jedesmal einen Energieberater für den Antrag benötigt, aber bei Folgeaufträgen kann ein Rabatt ausgehandelt werden.

3 Hilfreiche Antwort

Maßnahmen Dach, Dämmung als Einzelmaßnahmen:
Einzelmaßnahmen 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Fördermittelberatung:
Die Höhe beträgt:50 % der förderfähigen Kosten
maximal 4.000 Euro pro Vorhaben.

Zusätzlich bzw. Alternativ:
BAFA Vor-Ort-Beratung:
Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen Beratungskosten,
maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Detailierte Infos gerne unter:
Dipl.-Ing.
Bernd Bosan

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