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Dämmung - Dachbodenausbau: Fragen & Antworten

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Der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet alle Fenster auf einmal auszutauschen, Er kann das nach und nach tun. Wenn die letzte Decke so wie das Dach gedämmt ist, ist alles in Ordnung.

Herr E., 09.10.2018

Guten Tag und danke erstmal für die Antwort. Kann ein Hauseigentümer (3-Familien-Haus) denn gänzlich den Austausch der übrigen Fenster verweigern, wenn er bereits 15 der 18 Fenster nach EnEV getauscht hat, oder gibt es eine zeitliche Frist für den Austausch der übrigen Fenster?

Mir ist keine Frist bekannt.

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Es kommt darauf an, was Ihnen wichtig ist. Nur um die Werte der EnEV einzuhalten würde eine 18cm Starke Zwischensparrendämmung mit einem WLG 035 ausreichen, aber auch nur noch gerade so, um den Wert einzuhalten.

Wenn Sie zusätzlich auf einen Hitze- und Feuchtschutz Wert legen sollte auch von außen zusätzlich gedämmt werden. Um jedoch Ihnen genau zu sagen was bei Ihnen das beste ist müssen die Gegebenheiten vor Ort genau beachtet werden, da jede Sanierung einzeln betrachtet werden muss und somit keine Pauschale Antwort gegeben werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Hallo

man unterscheidet bei brandschutz immer in öffentlichen bereich & privat bereich das heißt bei privatnutzung ist der brandschutz nicht erforderlich , ein brandschutzfaktor ergibts sich aber auch immer aus dem aufbau das heißt dämmung & beplankung

es ist immer ratsam im dachboden ein profilkonstruktion zu verbauen , die gleichzeit als entkopplung wirkt & mehr sicherheit gewährt um rißbildung zu vermeiden

die nut in den dachfenstern ist völlig ausreichend die hersteller der dachfenster kennen die beanspruchungen

ich hoffe das ich ihnen behilfleich sein konnte

mfg
m.budach

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