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aufstellung wärmepumpe: Fragen & Antworten

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Ja es gibt Vorschriften (Abstand, Lärm) Landesbauverordnung. Die Wärmepumpe wird nach dem Wärmebedarf des Hause festgelegt, dieser muss vorher ermittelt werden. Bei der Leistung gibt es nur bei Splitgeräten Längenbegrenzungen. Bei Fragen einfach melden.

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Ich würde meinen auf der Südseite wo Sonneneinstrahlung zu erwarten ist aber keine Lärm - Belästigung erfolgen kann.
Bei Überdachung ist Sie vor Witterungseinflüssen geschützt und hält länger unbedingt auf genügend Luftzufuhr achten.

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Es gibt eine Feuerungsverordnung für jedes Bundesland, in dem u.A. Heizräume für Sorptionswärmepumpen über 50 kW, die mit einem Feuerungsgerät betrieben werden, vorgeschrieben sind. Für eine rein elektrische Wärmepumpe ergibt das keinen Sinn, da wäre ja auch der Kühlschrank in der Küche betroffen. Andererseits kann aber Starkstrom schöne Funken bilden. Der Hausanschlussraum nach DIN 18012 hat also Wände mit einem Feuerwiderstand F30 und eine geschlossene Tür. Eine freundliche Nachfrage, in welcher Verordnung die geforderten Dinge nachzulesen wären, bringt meist Klarheit. Auch Mitarbeiter von Bauämtern sind nicht allwissend.

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