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Vermögensaufbau durch PV-Anlage von 2012: Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

ich bin z.Z. leitender Angestellter, zum Jahresende schließt mein Betrieb. Aus dieser Schließung heraus erhalte ich im Jan 2018 eine Abfindung.

Ich plane nun sowohl als Steuersparmodell als auch als Abschreibungs- und Vermögensaufbau eine Bestands PV - Anlage, die schon seit 2012 am Netz ist, zu erwerben. Sind für so eine Bestandsanlage PV die gleichen steuerlichen Aspekte gültig?

Wenn nicht, welche Voraussetzungen muss so ein Objekt erfüllen um wieder in den vollen steuerlichen Vorteil zu gelangen?

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Herr G. bei Frankfurt am Main, 11.07.2017

Photovoltaik Energieberater

Weshalb wollen Sie unbedingt eine Bestandsanlage aus 2012 erwerben? Wenn Sie Ihre Abfindung in 2018 auf komplett steuerbefreit erhalten
wollen ist dies möglich dazu müssten Sie lediglich in 2017 reagieren nach dem EKST-Gesetz , ein umfangreiches Thema, wir könnten dies
gerne klären da dazu benötigen wir aber noch Detail Informationen.

Wenn Sie Ihre Abfindung steuerfrei erhalten wollen dann melden Sie sich einfach bei mir - mein Name ist Stephan Pfeifer

Mit freundlichen Grüßen

1 Hilfreiche Antwort

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